ich habe mal eine Frage bezüglich der Ausstellungsberechtigung des Energieausweises.
Im § 21 EnEV steht unter anderem, dass zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Absatz 2 bis 4 nur berechtigt sind
1.
Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in
den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
b)
einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,
Und nun zu meiner Frage..
reichen folgende Quaifizierungen aus um einen Energieausweis auszustellen?
- Fachhochschulreife (Bildungsgang Technik)
- staatlich geprüften Techniker mit Schwerpunkt Betriebstechnik,
- Bachelor in Verfahrenstechnik
- Angestellung als Ingenieur
danke schon mal für die Antwort
