Ausstellungsberechtigung Energieausweis


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vonderweiden
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Ausstellungsberechtigung Energieausweis

Beitrag von vonderweiden » 2014-10-27 17:39:27

Hallo!
ich habe mal eine Frage bezüglich der Ausstellungsberechtigung des Energieausweises.

Im § 21 EnEV steht unter anderem, dass zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Absatz 2 bis 4 nur berechtigt sind

1.
Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in
den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
b)
einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,

Und nun zu meiner Frage..
reichen folgende Quaifizierungen aus um einen Energieausweis auszustellen?

- Fachhochschulreife (Bildungsgang Technik)
- staatlich geprüften Techniker mit Schwerpunkt Betriebstechnik,
- Bachelor in Verfahrenstechnik
- Angestellung als Ingenieur

danke schon mal für die Antwort :-)
Zuletzt geändert von vonderweiden am 2014-10-28 11:17:45, insgesamt 1-mal geändert.

Ernst.Energie
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Re: Ausstellungsberechtigung Energieausweis

Beitrag von Ernst.Energie » 2014-10-28 08:46:40

Und wo ist nun die Frage?

vonderweiden
Beiträge: 2
Registriert: 2014-10-27 16:58:51

Re: Ausstellungsberechtigung Energieausweis

Beitrag von vonderweiden » 2014-10-28 11:18:44

oh !
danke! habe den Text ergänzt... :-?

heizerhermann
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Registriert: 2009-05-21 09:28:15

Re: Ausstellungsberechtigung Energieausweis

Beitrag von heizerhermann » 2014-10-29 09:36:51

Hallo vonderweiden,
nach EnEV...sind nur berechtigt: 1.-5., wenn sie mit Ausnahme der in 5. genannten Personen mindestens eine der in Abs.2...
(2) Voraussetzung nach Absatz 1 Satz1 Nummer 1-4 ist...1.oder 2. oder 3!
Ohne nachgewiesene Fortbildung einen Energieausweis auszustellen???
Da wären ja die ganzen Institute überflüssig!
MfG heizerhermann

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