"Fallen" im Energieberater


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heizerhermann
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"Fallen" im Energieberater

Beitrag von heizerhermann » 2015-02-27 14:14:30

Für eine Reihenhauszeile von 3 zusammenhängenden Einheiten soll Energieausweis erstellt werden. Gebäude soll jedoch nach anfänglich vereinfachter Eingabe mit den Gesamtmaßen in zwei Bereiche(A+B,gemeinsame Heizung) sowie C (separate Heizung) aufgeteilt werden. Also zwei neue detaillierte Berechnungen, wobei Gebäudelängen entsprechend aufgeteilt werden.Leider streikt danach der HOTTE und gibt bei den allgemeinen Gebäudedaten weiterhin die ursprünglichen Werte der drei Gebäudeeinheiten zusammen für Umfang,Grundfläche, Hüllfläche und Volumina an, wobei zwar Umfang und Grundfläche der Bodenplatte, jedoch das Gebäudevolumen sowie Wohn/Nutzfläche nicht korrigierbar sind!
Was mach ich da falsch?
MfG heizerhermann

Ernst.Energie
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Re: "Fallen" im Energieberater

Beitrag von Ernst.Energie » 2015-02-27 17:34:20

Keine Ahnung warum das Volumen nich tkorrigiert werden soll ?

Aaaaber der grundsätzliche Fehler liegt ja auch woanders: Du musst 3 Energieausweise ausstellen.

Siehe Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – Teil 11

Auslegung zu § 17 Absatz 3 Satz 1 EnEV 2009

a) Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus
mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht
selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden
noch nicht ein Gebäude machen. Hierfür spricht auch Anlage 1 Nr. 2.6 Satz 4

b) Vergleichbares gilt für zwei Doppelhaushälften, selbst wenn sie eine
gemeinsame Heizungsanlage aufweisen sollten. Der Energieausweis ist für jede
Doppelhaushälfte gesondert auszustellen.
Zu berücksichtigen ist, dass sowohl Reihenhäuser als auch Doppelhaushälften
häufig nicht baugleich sind und auch nicht den gleichen Modernisierungszustand
aufweisen. Letzterem kommt auch mit Blick auf die
Modernisierungsempfehlungen besondere Bedeutung zu, da diese
Empfehlungen dem etwaigen Modernisierungsbedarf des jeweiligen Gebäudes
Rechnung tragen müssen.
c) Eine Eigentumswohnung kann schon vom Begriff her kein Gebäude sein. Sie
befindet sich vielmehr in einem Gebäude und ist Teil dieses Gebäudes. Der
Energieausweis ist für das Gebäude und nicht für die einzelnen Wohnungen
auszustellen.

heizerhermann
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Re: "Fallen" im Energieberater

Beitrag von heizerhermann » 2015-02-28 19:51:14

Hallo Ernst.Energie,
Vielen Dank, daß Sie meine Ursprungsmeinung bestätigt haben-der Kunde war halt der Meinung, daß ein solcher Bau nichts andere wäre als ein Mehrfamilienhaus(ein Eigentümer, eine Adresse, gleich große Wohneinheiten) zumal eine gemeinsame Heizung für Haus A+B existiert! Da kommt man halt "ins grübeln"!
Die "Fallen" bestehen m.E. trotzdem!
Mit freundlichem Gruß
heizerhermann

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