In den Begriffsbestimmungen der ENEV ist die Rede von "... beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nut-
zung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden,".
Gehören demnach Räume wie z. bsp Kellerräume oder nichtgenutzte Dachgeschosse, die keinen Heizkörper enthalten dazu?
In welchem Fall wird ein Raum durch den Verbund beheizt. Gilt dabei ein bestimmter U-wert?
Oder ein weiterer Fall:
Für die Energieberatung an einem Altbau sind im Keller Heizkörper installiert, diese werden jedoch nie benutzt und das EG ist nicht zum Keller wärmegedämmt. Ist es sinnvoll den Keller zum beheizten Volumen hinzuzurechnen?
MfG
Winkelhahn
