Hallo,
bin noch recht neu hier und muß gleich mal eine Newbie-Frage loswerden.
Ich habe eine Aussenwand von 124,77 m² abgl. Fensterfläche von 37,6 m² und einer weiteren Abzugsfläche von 36,66 m². Bleiben als nach Adam Riese 50,51 m² übrig die mit WDVS saniert werden sollen. Bei den Sanierungskosten links unten und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden aber als Fläche 124,77 m² berücksichtigt. Ist es nun sinnvoll die Fläche in der Wirschtschaftlichkeitsberechnung auf den tatsächlich zu sanierenden Wert zu ändern oder sind die vorgegebenen Maßnahmekosten so ausgelegt das Abzugsflächen berücksichtigt werden? Ich muß zwar über die gesamte Fläche die Gerüstkosten berücksichtigen aber doch nicht die Dämmung. Das würde mir ja meine Sanierungskosten verfälschen oder unterliege ich da einem Denkfehler?
Sanierungsfläche ohne Abzugsflächen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Hallo,
Wenn die Abzugsflächen nicht überproportional hoch sind, kann man mit der Bruttofläche die Sanierungskosten veranschlagen, da Bauteilanschlüsse (Fenster, etc.) aufwendiger auszuführen sind wie die Dämmung der Fläche selber.
Wenn die Verglasung z.B. 50% der gesamten Fassadenfläche beträgt, sollte man auf jeden Fall die Bruttofläche korrigieren, z.B. durch die Eingabe geringerer Sanierungskosten pro Quadratmeter oder durch seperater Ausweisung der Fassaden- und Fensterfläche, die in diesem Fall nicht als Abzugsfläche angeben wird.
Die Korrektur mußt Du selber abschätzen. Wir als Energieberater müssen keine Kostenvoranschläge abgeben.
Wenn die Abzugsflächen nicht überproportional hoch sind, kann man mit der Bruttofläche die Sanierungskosten veranschlagen, da Bauteilanschlüsse (Fenster, etc.) aufwendiger auszuführen sind wie die Dämmung der Fläche selber.
Wenn die Verglasung z.B. 50% der gesamten Fassadenfläche beträgt, sollte man auf jeden Fall die Bruttofläche korrigieren, z.B. durch die Eingabe geringerer Sanierungskosten pro Quadratmeter oder durch seperater Ausweisung der Fassaden- und Fensterfläche, die in diesem Fall nicht als Abzugsfläche angeben wird.
Die Korrektur mußt Du selber abschätzen. Wir als Energieberater müssen keine Kostenvoranschläge abgeben.
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