Dachgeschossausbau


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j.strege
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Dachgeschossausbau

Beitrag von j.strege » 2003-05-06 10:01:50

Moin liebe Leidensgenossen,

ich bearbeite gerade den Energieeinsparnachweis für einen Dachgeschossausbau, dabei kam mir folgendes in den Sinn.

Fakt:
Hinzukommendes beheiztes Volumen > 100 m3 (§3 (3)), jedoch Gesamtvolumenzunahme < 50 % ( §13 (2)), normale Innentemperaturen, Anschluss der DG - Wohnung an die vorhandene NT - Zentralheizung, Gebäudebaujahr 1992.

Nachweis:
Um den sich zwangsweise aus der EnEV - Forderung 76 % von HT& ergebenden Dämmstärken wie z. B. 20 cm MF 035 im Schrägdach entgegenzuwirken weise ich die Energieeinsparung der Bestandsdecke mit nach (-Transmissionswärmeverustgutschrift-).
Als Ergebniss liege ich etwas günstiger als ein vergleichbarer Neubau mit eingener Zentralheizung bzw. den Forderungen nach Anhang 3 Tabelle 1
(Bezogen auf die Transmissionswärmeverluste)

Klinkt doch eigendlich logisch oder ? - Schließlich erstelle ich einen Energieeinsparnachweis !

Rechtliche Frage:
Ist jemanden bekannt ob irgendwo in den Meer von Vorschriften, die ich mir leider nicht alle leisten kann, etwas steht was dem entgegenwirkt ?
Die EnEV und die entsprechenden Auslegungsfragen geben jedenfalls keinen Aufschluss darüber.

Ich denke die Erstellung des Nachweise auf diese Art und Weise, für diesen Sonderfall, stellt einen guten Kompromiss zur 76 % Regel dar. Allerdings halte ich mich hierbei an die vergleichbaren Werte für einen Neubau bzw. Anhang 3 Tabelle1.

Viel Spaß beim Grübeln

J. Strege

Thomas Kuntke
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Transmissionswärmeverlustgutschrift??

Beitrag von Thomas Kuntke » 2003-05-16 11:52:31

M.E. geht das nicht, denn der QT erfolgt über die Gebäudehülle ins Freie (bzw. zum Erdreich, zum unbeheizten Raum u.s.w.). Die Bestandsdecke hat zwar einen "rechnerischen" u-Wert, in der Praxis besteht jedoch im Grunde kein Wärmedurchgang. Vorausgesetzt natürlich der Dachraum wird beheizt und die Temp. oben und unten sind nahezu die Gleichen.
Oder habe ich da was nicht verstanden?
Thomas Kuntke
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j.strege
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Beitrag von j.strege » 2003-05-16 12:56:25

Hallo Herr Kuntke, liebes Forum,

Bei dem Thema geht es mir eigentlich darum zu klären warum ein Bauherr der ein DG Ausbau (oder Anbau) mit der 76% Krücke bestraft wird obwohl er doch eigentlich ein energetisch "schlecht" ausgelegtes Bauteil durch die volumenmäßige Erweiterung des beheizten Bereiches zu null setzt. - Und somit natürlich auch Energie einspart.

Nach derzeit gültiger EnEV bleibt nur der Weg (für den geschilderten Fall)
nach der 76 % Regel Nachzuweisen wenn ich mich als Planer nicht "strafbar" machen will. Der Bauherr bezahlt das mit einem 26 % aufschlag ggü. einem Neubau auf die einzubauende Dämmung. :(

Hier liegt also eine Benachteiligung einer bestimmten Gruppe durch die EnEV vor.

Ich hoffe das mit der Novelierung der EnEV dieses Manko beseitigt wird, und sehe meinen geschilderten Fall mehr oder weniger als möglichen Lösungsansatz. :wink:

- Lässt sich einfach in die Berechnung integrieren und bietet auf der HT´Seite ein durchaus sicheres und nachvollziehbares Ergebniss.
Wobei natürlich die "Wärmegutschrift" nicht so groß ausfallen darf das die neuen Bauteile im Vergleich zum Neubau kleiner Ausfallen.

J. Strege

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