Warum werden im Falle einer Außenwandsanierung (z.B WdVs) im Bereich der Kostenermittlung nicht die Nettoflächen berücksichtigt und diese entsprechend in die Wirtschaftlichkeitberechnung übernommen?
Ich benutze die Version 6.02b.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Nautz
Kostenermittlung Nettofläche
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Kostenermittlung Nettofläche
JOACHIM NAUTZ INGENIEURBÜRO
Luisenstrasse 39
65779 Kelkheim
T:06195-903620
jo.nautz@baubuero-nautz.de
http://www.baubuero-nautz.de
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Weil es sowieso nur Kostenschätzungen sind.
Nettoflächen als Kostenberechnungsgrundlage wären auch nicht korrekt, da z.B. Maueröffnungen kleiner 2m² übermessen werden, bei größeren Öffnungen die Arbeiten an den Laibungen extra berechnet werden,&&&
Also Erfahrungswerte für Bruttoflächen inkl. aller Nebenarbeiten (Gerüst, Sockelbereich,...) eingeben.
Nettoflächen als Kostenberechnungsgrundlage wären auch nicht korrekt, da z.B. Maueröffnungen kleiner 2m² übermessen werden, bei größeren Öffnungen die Arbeiten an den Laibungen extra berechnet werden,&&&
Also Erfahrungswerte für Bruttoflächen inkl. aller Nebenarbeiten (Gerüst, Sockelbereich,...) eingeben.
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Meines Erachtens ist aber bei einer Wandfläche, die 40% aus Fensterfläche besteht, der Unterschied zwischen Brutto und Nettofläche nicht vernachlässigbar klein (Im konkreten Fall eines Hochhauses handelt es sich u.a. um 352 qm Wandfläche mit 140 qm Fensterfläche).
In diesem Fall sollte schon die Nettofläche berücksichtigt werden, um auch im Falle der Kostenschätzung bzw. der Wirtschaftlichkeitsberechnung dem Kunden gegenüber eine klare Aussage treffen zu können.
Das bedeutet für mich, den Automatismus links liegen zu lassen und alles explizit auszurechnen und einzugeben.
Mit freundlichen Grüssen aus dem Taunus
Joachim Nautz
Meines Erachtens ist aber bei einer Wandfläche, die 40% aus Fensterfläche besteht, der Unterschied zwischen Brutto und Nettofläche nicht vernachlässigbar klein (Im konkreten Fall eines Hochhauses handelt es sich u.a. um 352 qm Wandfläche mit 140 qm Fensterfläche).
In diesem Fall sollte schon die Nettofläche berücksichtigt werden, um auch im Falle der Kostenschätzung bzw. der Wirtschaftlichkeitsberechnung dem Kunden gegenüber eine klare Aussage treffen zu können.
Das bedeutet für mich, den Automatismus links liegen zu lassen und alles explizit auszurechnen und einzugeben.
Mit freundlichen Grüssen aus dem Taunus
Joachim Nautz
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