Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
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Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo,
ich habe momentan folgendes Problem zur Erstellung eines Energieausweises.
Mir ist momentan noch nicht klar wie ein Gebäude zu berechnen ist, welches 5 Mietwohnungen und 2 Verkaufsläden hat. Es gibt im gesamten Haus aber nur eine Heizung. Ein Verkaufsladen ist doch im Grunde genommen als Nichtwohngebäude anzusehen und müsste dementsprechend ja wohl auch einen eigenen Energiepass bekommen, oder sehe ich das falsch? Auf der anderen Seite sollte doch das gesamte Gebäude in Betracht gezogen werden. Wie kann ich dieses nun trennen?
Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand einen Tip geben könnte.
Ich bedanke mich
Armin
ich habe momentan folgendes Problem zur Erstellung eines Energieausweises.
Mir ist momentan noch nicht klar wie ein Gebäude zu berechnen ist, welches 5 Mietwohnungen und 2 Verkaufsläden hat. Es gibt im gesamten Haus aber nur eine Heizung. Ein Verkaufsladen ist doch im Grunde genommen als Nichtwohngebäude anzusehen und müsste dementsprechend ja wohl auch einen eigenen Energiepass bekommen, oder sehe ich das falsch? Auf der anderen Seite sollte doch das gesamte Gebäude in Betracht gezogen werden. Wie kann ich dieses nun trennen?
Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand einen Tip geben könnte.
Ich bedanke mich
Armin
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hi,
wenn die Fläche der beiden Läden unter 10% der Gesamtfläche liegt, ist es noch als Wohngebäude rechenbar.
(Randbedingungen EnEv fest für Wohngebäude) Die Ergebnisse stimmen zwar, je nach Nutzung des Ladens nicht, aber zulässig ist es.
In der EneV steht wörtlich überwiegende Wohnnutzung, die Kommentare sagen bis 10% ist es noch ein Wohngebäude.
Gruss Dax
wenn die Fläche der beiden Läden unter 10% der Gesamtfläche liegt, ist es noch als Wohngebäude rechenbar.
(Randbedingungen EnEv fest für Wohngebäude) Die Ergebnisse stimmen zwar, je nach Nutzung des Ladens nicht, aber zulässig ist es.
In der EneV steht wörtlich überwiegende Wohnnutzung, die Kommentare sagen bis 10% ist es noch ein Wohngebäude.
Gruss Dax
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Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
und wenn die 10% überschritten werden? Muss es dann zwei Energieausweise geben?
Vielen Dank für Antwort
Gruß
--
Blume
Vielen Dank für Antwort
Gruß
--
Blume
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo,
ganz klar: 2 Ausweise, und wenn Du Bedarfsausweis ausstellst, dann der für den Ladenanteil nach DIN 18599! Das musst Du deinem Auftraggeber auch so verkaufen!
uli
ganz klar: 2 Ausweise, und wenn Du Bedarfsausweis ausstellst, dann der für den Ladenanteil nach DIN 18599! Das musst Du deinem Auftraggeber auch so verkaufen!
uli
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- Beiträge: 21
- Registriert: 2008-03-13 12:24:54
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo,
rechne ich dann den die Ladenfläche aus meinem "Wohnausweis" heraus? Bilde ich dann eine neue Gebäudehülle?
Folgendes Beispiel
EG + Anbau = Ladeneinheit > 10% der Gesamtfläche
1.OG+2.Og+DG = Wohnungen
Laut oben genannten Kommentaren wären zwei Ausweise fällig. Doch welche Grundlagen setzte ich für die Ausweise an?
Vielen Dank für eine Antwort,
Gruß
--
Blumenschein
rechne ich dann den die Ladenfläche aus meinem "Wohnausweis" heraus? Bilde ich dann eine neue Gebäudehülle?
Folgendes Beispiel
EG + Anbau = Ladeneinheit > 10% der Gesamtfläche
1.OG+2.Og+DG = Wohnungen
Laut oben genannten Kommentaren wären zwei Ausweise fällig. Doch welche Grundlagen setzte ich für die Ausweise an?
Vielen Dank für eine Antwort,
Gruß
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Blumenschein
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo,
klar musst du die Wohnfläche rausrechnen, das ist doch Laden!
Beim Laden musst Du sowieso mit der Nettogrundfläche rechnen, und bei den Wohnungen die Nutzfläche AN ansetzen, also den theortischen Wert aus dem Bruttovolumen.
Uli
klar musst du die Wohnfläche rausrechnen, das ist doch Laden!
Beim Laden musst Du sowieso mit der Nettogrundfläche rechnen, und bei den Wohnungen die Nutzfläche AN ansetzen, also den theortischen Wert aus dem Bruttovolumen.
Uli
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Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Problem dabei ist, dass man eine künstliche zweite Wärmehülle erzeugt, die es so nicht gibt und die die Ausweiswerte verringert. Denn die Decke zwischen dem beheitzten EG und 1.OG ist sicherlich nicht so gut gedämmt wie zwischen EG und KG. Mein ht für die Transmissionswärmeverluste wäre damit theoretisch schlechter. Oder kann ich in der EnEV diesen nicht vorhandenen Wärmeverlust irgendwie auffangen?
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
Vielen Dank,
Gruß
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Blumenschein
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo Allerseits,
zum Thema gemischt genutzte Gebäude mal eine generelle Frage.
Müsste die Trenndecke (Systemgrenze) zwischen dem gewerblich genutzten Geschoss und den Wohnungen nicht wie eine Gebäudetrennwand bei aneinandergereihten Gebäuden behandelt werden? Also als wärmeundurchlässig angenommen, und weder im Volumen noch als Fläche berücksichtigt werden?
bäärnd
zum Thema gemischt genutzte Gebäude mal eine generelle Frage.
Müsste die Trenndecke (Systemgrenze) zwischen dem gewerblich genutzten Geschoss und den Wohnungen nicht wie eine Gebäudetrennwand bei aneinandergereihten Gebäuden behandelt werden? Also als wärmeundurchlässig angenommen, und weder im Volumen noch als Fläche berücksichtigt werden?
bäärnd
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo zusammen,
das sehe ich genauso. Die Decke muss wie eine Gebäudetrennwand betrachtet werden.
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Ein Gebäude mit gemischter Nutzung (im EG ein Ladengeschäft, darüber 5 Wohneinheiten). Das Ladengeschäft ist > 10% der Gesamtfläche, so dass ich zwei Energieausweise erstellen muss (einen für den Wohnbereich und einen für den Nichtwohnbereich).
Und nun meine Frage: Die EnEV 2007 sagt aus, dass das gesamte Gebäude energetische betrachtet werden muss. Man darf sich nicht einzelne Einheiten herauspicken (z.B. nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus). Mein Auftraggeber ist der Ladeninhaber im EG. Den interessieren die Wohnungen über ihn nicht. Wie zuvor beschrieben darf ich zwei getrennte Energieausweise erstellen. Muss ich nun, da das gesamte Gebäude gemäß EnEV 2007 energetisch betrachtet werden muss, auch noch den Energieausweis des darüber liegenden Wohnbereichs (5 WE) erstellen? Oder darf ich nur den Energieausweis für den Laden im EG mit der Decke als Gebäudetrennwand erstellen? Dann ist aber nicht das gesamte Gebäude betrachtet.
Grüße
das sehe ich genauso. Die Decke muss wie eine Gebäudetrennwand betrachtet werden.
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Ein Gebäude mit gemischter Nutzung (im EG ein Ladengeschäft, darüber 5 Wohneinheiten). Das Ladengeschäft ist > 10% der Gesamtfläche, so dass ich zwei Energieausweise erstellen muss (einen für den Wohnbereich und einen für den Nichtwohnbereich).
Und nun meine Frage: Die EnEV 2007 sagt aus, dass das gesamte Gebäude energetische betrachtet werden muss. Man darf sich nicht einzelne Einheiten herauspicken (z.B. nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus). Mein Auftraggeber ist der Ladeninhaber im EG. Den interessieren die Wohnungen über ihn nicht. Wie zuvor beschrieben darf ich zwei getrennte Energieausweise erstellen. Muss ich nun, da das gesamte Gebäude gemäß EnEV 2007 energetisch betrachtet werden muss, auch noch den Energieausweis des darüber liegenden Wohnbereichs (5 WE) erstellen? Oder darf ich nur den Energieausweis für den Laden im EG mit der Decke als Gebäudetrennwand erstellen? Dann ist aber nicht das gesamte Gebäude betrachtet.
Grüße
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo Zusammen,
wie die Trennwand oder Trenndecke zwischen den Wohn- und Nichtwohnbau zu definieren ist, steht ganz ganu in der EnEV. Lösungen zu gemeinsamen Heizungsanlage finden Ihr im Leitfaden vom BMVBS.
Grüße aus Köln
sylwia
wie die Trennwand oder Trenndecke zwischen den Wohn- und Nichtwohnbau zu definieren ist, steht ganz ganu in der EnEV. Lösungen zu gemeinsamen Heizungsanlage finden Ihr im Leitfaden vom BMVBS.
Grüße aus Köln
sylwia
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- Beiträge: 23
- Registriert: 2006-10-23 17:46:54
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Genau, und da steht...
Na also, in die EnEV schauen lohnt sich.
Viele Grüße
und weiter ...§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
(1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.
(2) Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.
(3) Für die Berechnung von Trennwänden und Trenndecken zwischen Gebäudeteilen gilt in Fällen der Absätze 1 und 2 Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 1 entsprechend.
Jetzt musst Du nur noch entscheiden welcher der drei Fälle a,b oder c auf Deinen Fall zutrifft.Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 1 Aneinandergereihte Bebauung
Bei der Berechnung von aneinandergereihten Gebäuden werden Gebäudetrennwände
a) zwischen Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt,
b) zwischen Wohngebäuden und Gebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck auf Innentemperaturen von mindestens 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius beheizt werden, bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fnb nach DIN V 4108-6: 2003-06 *) gewichtet und
c) zwischen Wohngebäuden und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108-2: 2003-07 bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet.
Werden beheizte Teile eines Gebäudes getrennt berechnet, gilt Satz 1 Buchstabe a sinngemäß für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen.
Na also, in die EnEV schauen lohnt sich.
Viele Grüße
Re: Energiepass für Gebäude mit Wohnung und Verkaufsladen
Hallo Allerseits,
das Hauptproblem bei diesem recht häufigen Fall, mit dem ich momentan auch konfrontiert bin, liegt meines Erachtens nicht beim räumlichen Übergang zwischen beiden Teilen, sondern bei der Heizung. Der von Sylwia erwähnte Leitfaden schlägt vor, 2 Heizungen für beide Gebäudeteile anzunehmen, wobei die Heizleistung des realen Kessels entsprechend der Wärmebedarfe beider Teile aufgeteilt wird. Hierbei bleiben jedoch mehrere Fragen offen:
Der Wärmebedarf des Wohnbereichs wird nach 4108-6 ermittelt, der des Nichtwohnbereichs nach 18599. Hier vergleich man dann ein wenig Äpfel mit Birnen.
Die im Leitfaden vorgeschlagene Aufteilung überschätzt die Verluste, da ein Kessel sicherlich geringere Verluste hat als zwei Kessel halber Leistung.
Wenn der Kessel im beheizten Bereich steht, wären die Verluste teilweise der Beheizung dieses Bereichs zuzuschlagen. Theoretisch kann man diese Verluste ermitteln und sie als zusätzliche Wärmequelle in der Berechnung für den anderen Gebäudeteil berücksichtigen. Der Aufwand erscheint mir bei solchen in der Regel kleineren Gebäuden jedoch nicht gerechtfertigt.
Wenn jemand hierzu noch etwas Erhellendes beitragen kann, zu etwaigen Bezügen in den Normen, zu sinnvollen Rechenverfahren und zur Umsetzung im Energieberater würde ich mich freuen.
Viele Grüße
EC
das Hauptproblem bei diesem recht häufigen Fall, mit dem ich momentan auch konfrontiert bin, liegt meines Erachtens nicht beim räumlichen Übergang zwischen beiden Teilen, sondern bei der Heizung. Der von Sylwia erwähnte Leitfaden schlägt vor, 2 Heizungen für beide Gebäudeteile anzunehmen, wobei die Heizleistung des realen Kessels entsprechend der Wärmebedarfe beider Teile aufgeteilt wird. Hierbei bleiben jedoch mehrere Fragen offen:
Der Wärmebedarf des Wohnbereichs wird nach 4108-6 ermittelt, der des Nichtwohnbereichs nach 18599. Hier vergleich man dann ein wenig Äpfel mit Birnen.
Die im Leitfaden vorgeschlagene Aufteilung überschätzt die Verluste, da ein Kessel sicherlich geringere Verluste hat als zwei Kessel halber Leistung.
Wenn der Kessel im beheizten Bereich steht, wären die Verluste teilweise der Beheizung dieses Bereichs zuzuschlagen. Theoretisch kann man diese Verluste ermitteln und sie als zusätzliche Wärmequelle in der Berechnung für den anderen Gebäudeteil berücksichtigen. Der Aufwand erscheint mir bei solchen in der Regel kleineren Gebäuden jedoch nicht gerechtfertigt.
Wenn jemand hierzu noch etwas Erhellendes beitragen kann, zu etwaigen Bezügen in den Normen, zu sinnvollen Rechenverfahren und zur Umsetzung im Energieberater würde ich mich freuen.
Viele Grüße
EC