Bestandsmieter oder Neumieter ?


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B.Gottemeier
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Bestandsmieter oder Neumieter ?

Beitrag von B.Gottemeier » 2008-06-06 15:14:50

Hallo, nun ist es also soweit die erste Frist für E-Ausweise läuft ab.
Es ist zwar ein recht theoretischer Fall - aber die Frage wurde halt gestellt und dann möchte man sie dem Kunden ja auch beantworten.
Für ein Gebäude vor BJ 1965 gilt ab 01.07.08 E-Ausweis vorlagepflicht - soweit so gut.
Welcher Termin ist bei einem Mietvertrag dann gültig ?
Vertragsunterzeichnung vor 01.07.08 (Also zu diesem Zeitpunkt keine Pflicht) - Mietbeginn nach 01.07.08.
Was wenn der Neu (oder nun doch schon Bestands) Mieter am 01.07 wieder auf der Matte steht und sagt er würde nun doch ganz gern mal einen Ausweis sehen da er als Neumieter ja das recht hat.
Das gleiche bei einem Hausverkauf - Notarielle Einigung (Die ja nur Verkaufs und Kaufabsichten festhält) vor 01.07 - wirtschaflicher Übergang nach 01.07 !
Meine Meinung dazu ist : Die Unterschrift und die Bekundung des Miet bzw. Kaufinteresses setzt den Mieter bzw Käufer mit einem Bestandsmieter gleich bzw. den Kauf vor dem 01.07 an.
Sowohl Dena als auch BMWI lassen sich jedoch nur zu der Aussage hinreißen keine Rechtsberatung und Rechtsauskünfte geben zu dürfen.
OK OK das darf und will hier auch keine - aber mich würde Eure Meinung dazu wie immer sehr interessieren.

Wie oben schon gesagt - sehr unwahrscheinlich das der Fall wirklich auftritt bzw dann auch noch zu einem Streit bzw. Miet oder Kaufrücktritt führt.
Aber keiner wird es mögen seinem Kunden Antworten schuldig zu bleiben.

Sonnige Grüße - Björn

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