Energiepass ausstellen ohne Meisterbrief


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Sascha032
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Energiepass ausstellen ohne Meisterbrief

Beitrag von Sascha032 » 2008-07-28 16:43:27

Hallo Zusammen,
Braucht man um Energieausweise auszustellen und sich einen Meisterbrief? Bin mir nicht ganz sicher...
Kurz zu mir habe Teil 1 +2 der Meisterprüfung bestanden 3+4 folgen noch will den Eberater vorziehen ...
Gruß Sascha

jturtle
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Re: Energiepass ausstellen ohne Meisterbrief

Beitrag von jturtle » 2008-07-28 18:49:56

meinem wissen nach braucht man einen meisterbrief, um überhaupt zur prüfung des energieberaters zugelassen zu werden...
es sei denn man hat hat schon diplom als architekt oder bauingenieur usw...

enev § 21

da stehen die ausstellungsberechtigten

energiekostenberater
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Re: Energiepass ausstellen ohne Meisterbrief

Beitrag von energiekostenberater » 2008-07-28 22:50:15

Gucken wir uns doch mal an was in der EnEV 2007 steht:
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Satz (1) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Abs. 2 und 3 und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20 sind berechtigt

(Punkt 1+2 des Satzes 1 treffen auf Deinen Ausbildungshintergrund nicht zu vermute ich, da hier Studienabsolventen gemeint sind)
Punkt 3 bezieht sich auf ...


3. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, eine solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben, ...

(Punkt 4 bezieht sich auf staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker = gekürzt weil bei Dir vermutlich nicht zutreffend)
Die Ausstellungsberechtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 in Verbindung mit Absatz 2 bezieht sich nur auf Energieausweise für bestehende Wohngebäude einschließlich Modernisierungsempfehlungen im Sinne des § 20.
Trifft das auf Deinen Bereich zu?
Wenn ja dann darfst Du Energieausweise ausstellen, die auf Basis des Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Willst Du allerdings Energieausweise ausstellen die in Verbrindung stehen mit Modernisierungsempfehlungen, also Energieausweise auf Basis des Bedarfs gilt folgende Bedingung, die in Abschnitt 2 des §§ 21 näher erläutert wird:
Abschnitt (2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 ist

(Punkt 1des Satzes 1 treffen auf Deinen Ausbildungshintergrund nicht zu vermute ich, da hier Studienabsolventen gemeint sind) ...

2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die


... in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 Nr. 1 und 2


entspricht, oder eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ... (gekürzt weil bei Dir vermutlich nicht zutreffend)
Alles klar?

@ Sascha032
Erst Abschluss machen im Handwerksbereich und dann die Weiterbildung im Bereich Gebäudeenergieffezienz und Erneuerbare Energien durchführen.

Ohne die Weiterbildung im Bereich Thermodynamik und Erneuerbarer Energien sowie EnEV-Kenntnissen kann man eh keinen gescheiten Energiebedarfsausweis ausstellen.
Ist auch gut so. Wir wollen doch das diese Ausweise mit Qualität ausgestellt werden).

Noch ist diese Thematik der Allgemeinheit nicht geläufig und die Gebäudeeigentümer nehmen jeden (Ausweis und Energieberater).
Warten wir auf die ersten Rechtsfälle. Die Energie-Ausweise sind 10 Jahre gültig. Die Deutschen streiten gerne vor Gericht.
Du machst Deine Unterschrift unter das Dokument, Deine Verantwortung.

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