Hallo Forum!
Ich möchte die Anlagenaufwandszahl nach 4701-10 für eine bereits bestehende Anlage ermitteln.
Bei der heizungstechnischen Anlage handelt es sich um die Kombination eines gasbefeuerten Umlaufwasserheizers mit einem holzbefeuerten Heizkessel.
Der Holzkessel ist indirekt (über "Puffer") in das Heizsystem eingebunden. Der Umlaufwasserheizer direkt (hydr. Weiche).
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über den Puffer-Speicher ("Mutter-Kind-Speicher"), wobei der Umlaufwasserheizer im oberen Bereich des Speichers angeschlossen ist und nur den Trinkwasserbereich erwärmt und der Holzkessel über den gesamten Speicher gepuffert wird.
Grundsätzlich ist es möglich, dass b e i d e Wärmeerzeuger gleichzeitig betrieben werden.
Die Verbrauchswerte für Gas und Holz und auch die Pumpen (Umwälz- und Zirkulationspumpen) sind bekannt.
1.) Wie muss ich im Programm (Energieberater 5.09-b professional) vorgehen?
1a) Insbesondere: Wie muss die Aufteilung des Heiz- und Warmwassersystems erfolgen?
2.) Gibt es vielleicht im Net Beispielrechnungen zu unterschiedlichen Varianten zum Download?
Vielen Dank bereits im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Ermittlung der ep- Zahl (Gebäudebestand)
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Hallo Herr Kuntke,
Speicher:
Hier ist die Frage, ob der "Kombi"-Speicher im Heizungs- und/oder im Warmwasser-Strang erfasst werden muss.
Generell gilt: Die Berechnung der Wärmeverluste des Heizungsspeichers erfolgt mit der mittleren Heizkreistemperatur und nur in der Heizperiode - der Trinkwasserspeicher wird mit festen 50°C und 350 Tagen gerechnet. Die Speicherverluste sind nur von der Temperaturdifferenz und nicht von der Höhe der "durchgeleiteten Wärmemenge" abhängig.
->
Da der obere Teil des Speichers für Warmwasser benutzt wird, muss mindestens dieser Teil im Warmwasserstrang erfasst werden. Der untere Teil wird nur für die Heizung benutzt, sollte also im Heizungsstrang erfasst werden. Für die Energieberatung würde ich vorschlagen, den "Kombi"-Speicher als zwei separte Speicher mit den jeweiligen Volumenanteilen zu erfassen - für den EnEV-Nachweis würde ich den gesamten Speicher nur im Trinkwasserstrang erfassen, denn dann werden die Verluste eher zu hoch berechnet und man befindet sich auf der sicheren Seite.
Wärmeerzeugung:
Hier gibt es zwei Probleme. Zum einen sieht die Norm keine Methode zur Bestimmung der Deckungsanteile der beiden Wärmeerzeuger vor (, streng genommen erlaubt die Norm die Berechnung dieses Falls somit gar nicht). Zum anderen erlaubt die Norm keinen weiteren Grundlast-Wärmeerzeuger zusätzlich zu einem Biomasse-Kessel!
Falls der Holzkessel keinen großen Anteil zur Beheizung liefert, dann sollte er möglichst ganz vernachlässigt werden (z.B. für den EnEV-Nachweis). Für die Energieberatung können die Deckungsanteil anhand des Verbrauchs abgeschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Wattenbach
Speicher:
Hier ist die Frage, ob der "Kombi"-Speicher im Heizungs- und/oder im Warmwasser-Strang erfasst werden muss.
Generell gilt: Die Berechnung der Wärmeverluste des Heizungsspeichers erfolgt mit der mittleren Heizkreistemperatur und nur in der Heizperiode - der Trinkwasserspeicher wird mit festen 50°C und 350 Tagen gerechnet. Die Speicherverluste sind nur von der Temperaturdifferenz und nicht von der Höhe der "durchgeleiteten Wärmemenge" abhängig.
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Da der obere Teil des Speichers für Warmwasser benutzt wird, muss mindestens dieser Teil im Warmwasserstrang erfasst werden. Der untere Teil wird nur für die Heizung benutzt, sollte also im Heizungsstrang erfasst werden. Für die Energieberatung würde ich vorschlagen, den "Kombi"-Speicher als zwei separte Speicher mit den jeweiligen Volumenanteilen zu erfassen - für den EnEV-Nachweis würde ich den gesamten Speicher nur im Trinkwasserstrang erfassen, denn dann werden die Verluste eher zu hoch berechnet und man befindet sich auf der sicheren Seite.
Wärmeerzeugung:
Hier gibt es zwei Probleme. Zum einen sieht die Norm keine Methode zur Bestimmung der Deckungsanteile der beiden Wärmeerzeuger vor (, streng genommen erlaubt die Norm die Berechnung dieses Falls somit gar nicht). Zum anderen erlaubt die Norm keinen weiteren Grundlast-Wärmeerzeuger zusätzlich zu einem Biomasse-Kessel!
Falls der Holzkessel keinen großen Anteil zur Beheizung liefert, dann sollte er möglichst ganz vernachlässigt werden (z.B. für den EnEV-Nachweis). Für die Energieberatung können die Deckungsanteil anhand des Verbrauchs abgeschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Wattenbach
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Danke :-)
Hallo, lieber Herr Wattenbach,
vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort.
Diese hilft mir in der Tat weiter, da ich nun mit entsprechenden „Kniff“ vorgehen kann.
Da das Problem – Biomasseheizung in Kombination mit Gas- oder Ölheizung – zukünftig sicherlich des Öfteren „auf dem Plan“ stehen wird, bietet es sich m. E. an, einige Beispiel(Muster)berechnungen zu erstellen und in das Programm zu integrieren.
Wäre das machbar?
Eine schönen ersten Advent und noch mal vielen Dank für Ihre Hilfe.
vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort.
Diese hilft mir in der Tat weiter, da ich nun mit entsprechenden „Kniff“ vorgehen kann.
Da das Problem – Biomasseheizung in Kombination mit Gas- oder Ölheizung – zukünftig sicherlich des Öfteren „auf dem Plan“ stehen wird, bietet es sich m. E. an, einige Beispiel(Muster)berechnungen zu erstellen und in das Programm zu integrieren.
Wäre das machbar?
Eine schönen ersten Advent und noch mal vielen Dank für Ihre Hilfe.