Pelletheizung


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stannesi
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Beitrag von stannesi » 2002-10-26 17:59:00

Gibt es eigentlich in der Zwischenzeit schon eine Entscheidung, mit welcher Energieaufwandszahl eine Holz-Pelletheizung zu rechnen ist

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m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2002-11-05 12:32:00

Für Wärmeerzeuger mit festen Brennstoffen gibt es derzeit nach DIN 4701-10 keine Aufwandszahlen. Für den Primärenrgiefaktor ist zur Zeit 0,2 in der Diskussion. Für diese Wärmeerzeuger wurde aber inzwischen in der zugehörigen Arbeitsgruppe ein eigenes Berechnungsverfahren ausgearbeitet, dass entweder in der demnächst erscheinenden (wahrscheinlich Anfang 2003) korrigierenten Version der DIN 4701-10 oder in einem separaten Beiblatt erscheinen wird. Sobald dieses Verfahren offiziell abgesegnet ist, wird es im Energieberater umgesetzt werden.
Für den EnEV-Nachweis ist eine Berechnung des Primärenergiebedarfs bei einem Anteil >70% übrigens gar nicht erforderlich (§3. Abs 3 Nr 2.).
Für eine KfW-Förderantrag kann man, soweit mir bekannt, diesen Fall einfach unter Verwendung eines Brennwertkessels durchrechnen.

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Elmar_K
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Beitrag von Elmar_K » 2003-01-01 19:47:00

Laut der aktuellsten GEMIS-Tabelle (Vers. 4.13) des IWU Darmstadt beträgt der kumulierte Energie-Aufwand (KEA) für Holz-Pellets 1,16 , wobei der nicht regenerative Anteil bei 0,14 liegt und das CO2-Äquivalent bei 43g/kWh.
Laut der aktuellen quadriga-Ausgabe (4/2002)hat der Normen-Ausschuß zwischenzeitlich mit Mehrheit den Primärenergiefaktor mit 0,20 beschlossen. Jedoch fehlen nach wie vor die Anlagen-Kenndaten für Pelletsöfen.

m.wattenbach
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Beitrag von m.wattenbach » 2003-01-06 11:20:00

Die Berechung der DIN 4701-10 für Heizkessel wird nicht auf Pelletöfen erweitert, sondern es wurde ein eigenes Berechnungsverfahren für Feststoffkessel entwicklet, dass wohl zusammen mit den Änderungen und Fehlerverbesserungen zur 4701-10 in den nächsten Monaten (auf jeden Fall aber vor der geplanten Novellierung der EnEV) veröffentlicht werden wird. Als Primärenergiefaktor wird wohl einheitlich für Pellets und Stückholz 0,2 festgesetzt werden. Berechnet werden können aber nur Anlagen mit automatischer Beschickung und kontrollierter Verbrennung, d.h. keine Kamine und Einzelöfen!


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