Verbrauchsausweis Stromverbrauch


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blackhair
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Verbrauchsausweis Stromverbrauch

Beitrag von blackhair » 2008-09-18 18:32:09

Hallo miteinander!

Es geht um einen Verbrauchsausweis in einer Einkaufspassage mit Büroetagen. Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Muss ein Verbrauchs-Energieausweises für ein Einkaufszentrum mit Büroetagen auch den Stromverbrauch für die fest eingebaute Beleuchtung der einzelnen Verkaufsläden mit einbeziehen oder ist es ausreichend, wenn er die vorhandene Strom-Abrechnung für die Beleuchtung der allgemein genutzten Bereiche (Flure, Aufzüge usw.) des Einkaufszentrums berücksichtigt?
Da die Mieter den Strom in ihrer eignen Mieteinheit selber abrechnen, müsste jeder Mieter seine Stromabrechnung der letzten drei Jahre rausrücken.

2. Eine Berücksichtigung der Sonderzonen im Verbrauchsausweis (differenzierte Bewertung) findet nicht statt (Programm Verbrauchspass 2.2.0), ist das richtig?

Freue mich über jeden Hinweis.

Grüße aus der Hauptstadt
D. Sander

blab
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Re: Verbrauchsausweis Stromverbrauch

Beitrag von blab » 2008-09-29 16:33:34

hallo!

Eine Kollege (Architekt) und ich sind der Meinung, dass im Verbrauchsausweis der gesamte Energie- wie auch Stromverbrauch eingetragen werden muss.
Sonst werden schließlich die Ergebnisse verfälscht..Sie können ja z. B. auch nicht nur nen halben Energieverbrauch eingeben!

Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen!

gruß
S. Blab

blackhair
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Re: Verbrauchsausweis Stromverbrauch

Beitrag von blackhair » 2008-09-30 19:04:11

Hallo blab,

Ich denke es muss nicht der gesamte Verbrauch Stromverbrauch eingetragen werden.

EnEV § 19, Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs:
„ (2) …….. Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln ……. “.

D.h. z.B. ein Büro mit 40 Computern und Bildschirmen müsste diesen Stromverbrauch nicht mit angeben, oder ein Lebensmittelladen auch nicht den Stromverbrauch seiner Kühlregale. Unter Kühlung in der EnEV ist die Kühlung von Räumen gemeint, nicht Tiefkühlregale oder Frischwahrenauslagen (Fischtheke usw.). Wenn man also die Möglichkeit hat den Verbrauch seperat zu erhalten ist alles prima. Aber wer hat schon einen eigenen Zähler für die Rechner. Also bleibt letztendlich entweder ein Bedarfsausweis (was meistens abgelehnt wird) oder alles reinrechnen und eine schlechtere Bilanz vorweisen.

Gruß
D. Sander

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