hallo zusammen....
neubau von drei identischen 8-familienhäusern, wobei zwei gebäude zusammengebaut sind
und das dritte freistehend in ca. 15 m entfernung steht. in diesem befindet sich auch die
heizanlage als gas-brennwertheizung mit trinkwasserspeicher, die zwei zusammengebauten
häuser sollen durch diese anlage versorgt werden.
nun gestalltet es sich so, daß diese wohnanlage vor 3 jahren schon einmal gebaut wurde,
allerdings wurden damals die 3 häuser aneinader gebaut, heizanlage identisch.
enev nachweis kein problem...
wenn ich jedoch jetzt die beiden zusammengebauten gebäude mit dem primärenergiefaktor
für nah-/fernwärme durchrechne, liege ich über den höchstwerten der enev und falle auf die schn...!
nun meine frage: hat jemand gesicherte infos wie der fp von 1.3 umgangen werden kann??
ist es möglich jedes gebäude so zu rechnen als hätte jedes eine eigene
heizzentrale??
für eure kommentare schon jetzt vielen dank
jott
Schon wieder... 3 MFH eine Heizzentrale
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Schon wieder... 3 MFH eine Heizzentrale
Hallo jott,
ich habe ein ähnliches Problem (siehe meine Anfrage "Heizungsanlage auf mehrere Gebäude aufteilen" vom 27.10.08). Leider hat mir noch keiner geantwortet. Inzwischen habe ich mich aber selber schlau gemacht und etwas herausgefunden.
Im Leitfaden für "Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist hierzu folgendes vermerkt:
"... Beide Gebäude werden für die Bereiche Heizung und Trinkwarmwasser vom gleichen Heizkessel versorgt. In der DIN V 18599 findet sich kein Hinweis, wie in dem Fall verfahren wird. Daher wurde folgender Ansatz getroffen: Die Berechnung der anteiligen Kesselleistung erfolgte proprotional entsprechend dem Bedarf der Gebäude. ..."
Genauso werde ich auch verfahren. Ich stelle in jedes meiner Gebäude die vorhandene Heizungsanlage und weise jeder Anlage die Heizleistung zu, die sich anteilig aus dem Bedarf ergibt.
Vielleicht hilft Dir dieses ja weiter. Ich halte die Lösung für gut und richtig.
Gruß
Rheinberg
ich habe ein ähnliches Problem (siehe meine Anfrage "Heizungsanlage auf mehrere Gebäude aufteilen" vom 27.10.08). Leider hat mir noch keiner geantwortet. Inzwischen habe ich mich aber selber schlau gemacht und etwas herausgefunden.
Im Leitfaden für "Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist hierzu folgendes vermerkt:
"... Beide Gebäude werden für die Bereiche Heizung und Trinkwarmwasser vom gleichen Heizkessel versorgt. In der DIN V 18599 findet sich kein Hinweis, wie in dem Fall verfahren wird. Daher wurde folgender Ansatz getroffen: Die Berechnung der anteiligen Kesselleistung erfolgte proprotional entsprechend dem Bedarf der Gebäude. ..."
Genauso werde ich auch verfahren. Ich stelle in jedes meiner Gebäude die vorhandene Heizungsanlage und weise jeder Anlage die Heizleistung zu, die sich anteilig aus dem Bedarf ergibt.
Vielleicht hilft Dir dieses ja weiter. Ich halte die Lösung für gut und richtig.
Gruß
Rheinberg
Gruß, Rheinberg
Re: Schon wieder... 3 MFH eine Heizzentrale
Hallo Rheinberg,
erst mal vielen Dank für die Antwort.
Die Betrachtungsweise für jedes Gebäude eine eigene Heizanlage anzusetzen (egal ob WG oder NWG)
ist für mich eigentlich auch das einzig vernünftige Verfahren, denn es ist nicht nachzuvollziehen das
zusammengebaute Gebäude die Anforderungen der EnEV anstandslos erfüllen während ich Probleme bekomme
wenn ich den Gebäudeteil mit der Heizanlage separat stelle.(bei gleichen Grundrissen und gleicher Anlagentechnik)
Die paar m2 Außenwandfläche und ca. 40 m Erdleitungen (VL, RL, WW) machen doch das Gebäude in meinem Fall
nicht "schlechter".
Vieleicht hat noch ein anderes Mitglied gesicherte Erkenntnisse wie in solch einem Fall zu verfahren ist??!!
Wenn nicht werde ich so verfahren als hätte jeder Gebäudeteil seine eigene Heizzentrale und WW-Versorgung.
Gruß jott
erst mal vielen Dank für die Antwort.
Die Betrachtungsweise für jedes Gebäude eine eigene Heizanlage anzusetzen (egal ob WG oder NWG)
ist für mich eigentlich auch das einzig vernünftige Verfahren, denn es ist nicht nachzuvollziehen das
zusammengebaute Gebäude die Anforderungen der EnEV anstandslos erfüllen während ich Probleme bekomme
wenn ich den Gebäudeteil mit der Heizanlage separat stelle.(bei gleichen Grundrissen und gleicher Anlagentechnik)
Die paar m2 Außenwandfläche und ca. 40 m Erdleitungen (VL, RL, WW) machen doch das Gebäude in meinem Fall
nicht "schlechter".
Vieleicht hat noch ein anderes Mitglied gesicherte Erkenntnisse wie in solch einem Fall zu verfahren ist??!!
Wenn nicht werde ich so verfahren als hätte jeder Gebäudeteil seine eigene Heizzentrale und WW-Versorgung.
Gruß jott