Hallo zusammen,
Gestern hat mich ein potentieller Kunde gefragt, ob ich für ihn die Berechnungen für den KfW-Antrag zum Effizienzhaus -100 machen würde. In dem Gebäude befinden sich 17 Wohneinheiten, aber statt der 18. WE befindet sich im EG eine Fahrschule.
Heißt das zwingend Berechnung als NiWo-Geb nach 18599 mit entsprechender Ausweis-Ausstellungsberechtigung? Oder gibt es da eine Regelung, dass man bei so geringem gewerblichen Anteil das Ganze als Wohngebäude behandeln darf?
Ersteres würde leider für mich die Ablehnung des Auftrags bedeuten, weil ich die entsprechende Fortbildung erst im Sommer machen kann...
Oder kennt jemand einen guten Veranstalter im Süddeutschen Raum, der noch früher Kursplätze frei hat?
Schöne Grüße, Tillman
kleiner Gewerbeanteil = immer 18599?
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: kleiner Gewerbeanteil = immer 18599?
Hallo,
es ist abhängig von der Fläche der Fahrschule.
Wenn unter 10% der Gesamtfläche, kann es als Wohngebäude bilanziert werden. ( Quelle: Auslegung EnEV vom DiBt.)
Ausserdem wichtig förderfähige Kosten:
Förderfähig sind nur die Investitionskosten, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objekts beziehen, und zwar im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche. ( z.Bsp. Heizkessel und Speicher))
Kosten, die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. Erneuerung der Fenster, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. (Quelle: FAQ www.kfw-foerderbank.de)
Gruss Dax
es ist abhängig von der Fläche der Fahrschule.
Wenn unter 10% der Gesamtfläche, kann es als Wohngebäude bilanziert werden. ( Quelle: Auslegung EnEV vom DiBt.)
Ausserdem wichtig förderfähige Kosten:
Förderfähig sind nur die Investitionskosten, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objekts beziehen, und zwar im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche. ( z.Bsp. Heizkessel und Speicher))
Kosten, die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. Erneuerung der Fenster, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. (Quelle: FAQ www.kfw-foerderbank.de)
Gruss Dax
Re: kleiner Gewerbeanteil = immer 18599?
Super, danke! Das sind sicher weniger als 10%...