Hey,
müssen Wohngebäude ab 2009 nach dem Referenzgebäudeverfahren (wie Nichtwohngebäude) berechnet werden oder gibt es die Möglichkeit weiterhin über das A/V Verhältnis den Nachweis zu erbringen?
(Ein Hinweis auf die Quelle zum Nachlesen wäre mir sehr hilfreich)
Ich habe da unterschiedliche Aussagen darüber bekommen.
Vielen Dank schon mal
Berechnung Wohngebäude EnEV 2009
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Re: Berechnung Wohngebäude EnEV 2009
Hallo,
A/V entfällt !!
Das reale Gebäude ist mit einen fiktiven Referenzgebäude zu vergleichen.
Für beide Gebäude ist das gleiche Rechenverfahren zwingend vorgeschrieben.
Dafür gibt es zwei Wege:
1. Berechnung mit DIN 18599 ( wie bei Nichtwohngebäuden)
2. Alternativ zu kann der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude nach DIN EN 832 : 2003-06 in Verbindung mit DIN V
4108-6 2003-06∗) und DIN V 4701-10 2003-08, geändert in 2006-12, ermittelt werden
Quelle:http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/in ... g_BITV.pdf
Siehe § 3 und Anlage 1
Gruß Dax
A/V entfällt !!
Das reale Gebäude ist mit einen fiktiven Referenzgebäude zu vergleichen.
Für beide Gebäude ist das gleiche Rechenverfahren zwingend vorgeschrieben.
Dafür gibt es zwei Wege:
1. Berechnung mit DIN 18599 ( wie bei Nichtwohngebäuden)
2. Alternativ zu kann der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Wohngebäude nach DIN EN 832 : 2003-06 in Verbindung mit DIN V
4108-6 2003-06∗) und DIN V 4701-10 2003-08, geändert in 2006-12, ermittelt werden
Quelle:http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/in ... g_BITV.pdf
Siehe § 3 und Anlage 1
Gruß Dax
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Re: Berechnung Wohngebäude EnEV 2009
Hey,
vielen Dank.
Wenn ich das richtig verstanden habe ändert sich an der Art und Weise der Berechnungen nichts, Systemgrenze, Anlagentechnik u.s.w.
Nur die Anforderungen an das Endergebnis sind höher?
Na denn...
vielen Dank.
Wenn ich das richtig verstanden habe ändert sich an der Art und Weise der Berechnungen nichts, Systemgrenze, Anlagentechnik u.s.w.
Nur die Anforderungen an das Endergebnis sind höher?
Na denn...