welche u werte denn nun???


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Andrea mertens
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welche u werte denn nun???

Beitrag von Andrea mertens » 2009-10-15 12:46:05

hallo ihr lieben
nach enev 2009 kann man ja einmal nach dem bauteilverfahren oder referenzgebäude alles berechnen.
in der enev steht einmal 024 für ne aussenwand und einmal 028??ß
wenn ich jetzt eien bafa bericht verfasse, die uwerte istzustand ermittelt habe und dann eine gegenüberstellung der zur zeit rechtlichen uwerte der env 09 aufzeigen möchte---welche muss ich dann denn nehmen??????????
ich habe ein bestandsgebäude das umfassend saniert werden soll und kfw mittel (ehemals effi 70) beantragen werde...
also für mich sind die 028 eigentlich zu wenig??? aber nur um ganz sicher zu gehen, welche uwerte sind jetzt massgeblich?

noch eine frage: das a/ve entfällt aber warum rechnet mein eb prof imme rnoch damit???warum taucht es imme rnoch auf?
muss ich nach referenz rechnen oder bauteil wie bisher?

was sage ich dem kunden wenn er fragt weclchen uwert er einhalten muss?

wäre für jede antwort dankbar

wst-wagner
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von wst-wagner » 2009-10-17 14:19:39

Hallo Andrea,

nun ich sehe das so, das der U-Wert von 0,28(Außenwand -Geschossdecke gegen Außenluft) für neu zu errichtende Wohngebäude gilt( EneV Anlage 1 Tabelle 1 Referenzgebäude).
Der Wert von 0,24 gilt bei Änderungen von Außenbauteilen bestehender Wohngebäude, (Also dein aktueller Fall) gemäß EneV Anlage 3 -Tabelle 1.
Die Bewertung über das A/V Verhältniss ist entfallen.
Berechnungen von Qp, un HT nun nach Anlage 1 , Absatz 2.1

Ich Hoffe die etwas geholfen zu haben, und Wünsche ein schönes Wochenende.

Gruß
Werner

daxator
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von daxator » 2009-10-19 08:03:19

Hallo Andrea,

Effizienzhaus 70 nach EneV 2007 oder Eff.100 nach EnEV 2009 heißt doch:

Ht` von 115 % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009
oder
Ht` von 70 % des zul. Ht´ der EneV 2007
ist einzuhalten.
Eine konkrete Festlegung oder Forderung bezüglich des U-Wertes gibt es in diesemFall nicht.
Der U-Wert kann also auch größer sein als 0,28, wichtig ist die Einhaltung der oben genannten Forderung.(Ht`)
Der Wert 0,28 ist keine Forderung oder einzuhaltender Wert,
sondern lediglich der Wert, mit dem das Referenzgebäude berechnet wird.

Der Wert U=o,24 ist ein Anforderungswert und auch einzuhalten, wenn im Bestand nach Bauteilverfahren nachgewiesen wird.
Aber das trifft ja hier nicht zu, da bilanziert wird.

Gruß Dax

Andrea mertens
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von Andrea mertens » 2009-10-20 21:35:33

danke für die tollen infoßs
aber wenn ich das objekt komplette saniere--ist es dann KEIn bauteilverfahren??
weil du geschrieben hast das dies hier nicht der fall wäre?
also darf ich 15 % über ref gebäude sein?
das heisst 15 % über die 028?
sehe ich das so richtig? wo ist denn dann der sinn? bin doch danns chlechter wie neubau niveau im eigentlichen sinne?

oder kann ich bei einer kompletten sanierung einfach anlage 3 024 uwert annehmen und bin imme rim grünen bereich???

daxator
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von daxator » 2009-10-21 08:15:39

Hallo Andrea,

wo ist da der Sinn ?
Also, es ist so:
Das Ht des Referenzgebäudes hat mit der EnEV Anforderung: zul Ht, nichts zu tun.
Das nachzuweisende zul. Ht der EnEV wird auch ganz anders ermittelt.
(Siehe EnEV Anlage 1, Tabelle 2) Das sind die Werte:

Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts zul. Ht EnEV 2009
Also Forderungen der EnEV 2009:
mit AN ≤ 350m²
HT′ = 0,40 W/(m2·K)
Freistehendes Wohngebäude
mit AN > 350m²
HT′ = 0,50 W/(m2·K)
Einseitig angebautes Wohngebäude
HT′ = 0,45 W/(m2·K)
Alle anderen Wohngebäude
HT′ = 0,65 W/(m2·K)
Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß § 9 Absatz 5
HT′ = 0,65 W/(m2·K)

Hier sieht man bereits, daß der direkte Bezug zum Referenzgebäude fehlt.
Es wird nur nach Größe und freistehend/angebaut unterschieden.

WICHTIG:
Bei der Kfw Förderung ist es anders:
Wenn Du kfw Förderungen machst, dann beziehen sich die Forderungen der kfw bezüglich Ht
für dein nachzuweisendes Gebäude nicht auf die oben dargestellten Werte zul Ht nach EnEV,
sondern auf das Ht des Referenzgebäudes.
Also bedeutet: kfw-Nachweise immer mit Referenzgebäudeverfahren rechnen und den erreichten Wert Ht
des zu sanierenden Gebäudes mit dem Ht des Referenzgebäudes vergleichen und etsprechend der Effizienzklasse anpassen.

Ja, der U-Wert der Wand kann 15% über 0,28 liegen. Er kann sogar noch höher liegen!!
Bsp.: Wenn alle deine U-Werte denen des Referenzgebäudes entsprechen, dann entspicht dein Ht logischerweise auch dem Ht des Referenzgebäudes. 100 % Klaro ??
Dann bist Du mit Deinem Ht bereits beim kfw-Effizienzhaus 85 !!
Weil die Anforderung der kfw für dieses Haus lautet: vorh Ht Gebäude real erreicht 100 % des Wertes Ht des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.
Ich kann bei der Wand auch U=0,39 (Ziegelwand) nehmen, muß dann eben das Dach etwas besser dämmen. Also ein Ausgleich schlechterer Bauteile ist durch bessere immer möglich. Aber je nach Anforderung deutlich unter Referenzgebäudeniveau.
Die U-Werte des Referenzgebäudes sind also lediglich " Anhaltswerte " für die Berechnung aber keine EnEV Anforderungen, die einzuhalten wären.

Gruß Dax

matrix84323
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von matrix84323 » 2009-11-20 07:55:08

So liebe E-Berater-Freunde zu dem Thema hab ich jetzt auch noch eine Frage?

Warum gibt es überhaupt den Grenzwert für Ht' in der neuen ENEV2009 von 0,4 wenn ja eh immer der für das Referenzgebäude berechnet wird? Gibt es Fälle wann der Grenzwert nach Tabelle in der Enev gilt und wann der des Referenzgebäudes?

Und das allerblödeste ist ja, dass in der Ergebnissüberischt erst mal nur der Grenzwert nach Tabelle Enev (0,4) angezeigt wird und nicht der des Referenzgebäudes - oder hab ich das falsch verstanden?

daxator
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Re: welche u werte denn nun???

Beitrag von daxator » 2009-11-20 13:30:02

Hallo matrix,

der Grenzwert aus der Tabelle der EnEV: zul Ht ist der entscheidende einzuhaltende Wert für den EnEV-Nachweis.
Der Ht Wert des Referenzgebäudes jedoch dient nur zur Ermittlung des zul. Primärenergiebedarfes
des Gebäudes.
Heißt: Der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ist eine EnEV - Anforderung und einzuhalten.
Der Ht Wert des Referenzgebäudes ist jedoch k e i n e Anforderung für den EnEV-Nachweis.

Gruß Dax

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