Kfw Antragsänderung


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Bauherr
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Kfw Antragsänderung

Beitrag von Bauherr » 2010-06-21 12:31:33

Hallo liebe Energieberater,
ich habe ein großes Problem und hoffe, daß in diesem Forum jemand ist, der mir vielleicht weiterhelfen kann.

Ich bin im Besitz eines denkmalgeschützen Anwesen und habe dies nun energetisch modernisiert (mit Zustimmung des Denkmalamtes natürlich).
Der Energieberater, den ich 2007 damit beauftragte, sagte mir, daß ein Erreichen des EnEV -30 nicht möglich ist. Daraufhin wurde der Antrag auf
Neubau Niveau gestellt.
Nach Abschluss der energetischen Sanierung, wurde durch einen zweiten Energieberater nun festgestellt, daß der EnEV -30 Wert erreicht wurde.

Nun mein Problem:
Wir haben jetzt über die Hausbank und das neue Gutachten versucht, den bereits ausbezahlten Kredit der KfW Bank zu ändern.
Leider wurde mir letzte Woche mitgeteilt, daß dies nicht mehr möglich ist.
Somit gehen mir jetzt 7,5% Tilgungszuschuss durch die Lappen.
Kann dies sein?
Oder hat der Bankangestellte die Sachlage bei der KfW Bank einfach nur falsch vorgetragen?

Ich hoffe, daß irgendjemand in Deutschland schon ein ähnliches Problem gehabt hat, welches für den jeweiligen dann positiv ausgegangen ist.

Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Vorraus.
Gruß
Thomas

Andrea mertens
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von Andrea mertens » 2010-06-21 12:50:05

hallo bauherr,
also der Energieberater damals hat alles berechnet, Ihre Wunschsanierung als Variante angelegt und diese wurde dann auch beantragt, richtig?
das bedeutet effihaus 100!
Wurde bei der Sanierung denn grundlegend etwas geändert? bessere Heizung, bessere Dämmung oder hat der EB am Anfang gar falsch gerechnet?
Grundsätzlich ist es so bei der kfw.
wenn man effi 100 beantragt bekommt man auch nur die 5 %--hochswitchen macht die kfw nicht.
daher hätte man effihaus 70 beantragen sollen (steht ja auch in der bestätigung..es ist geplant...usw) und wenn man dann nur 100 erreicht switcht die kfw selbstständig runter.(ja das macht die kfw..andersrum leider nicht)
welcher energieberater hat denn nun den verwendungsnachweis erstellt? der der das berechnet hat oder der der dazu gekommen ist?

Bauherr
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von Bauherr » 2010-06-21 15:40:31

Hallo Fr. Mertens,
der Verwendungsnachweis wurde bis dato noch nicht ausgestellt.
Die Anfrage bei der KfW Bank wurde mit dem zweiten Energiesausweis gestellt.
Von Beratung des ersten Energieberaters kann auch keine Rede sein.
Zum Einen wurde das Gesamtvolumen falsch angegeben, und zum Anderen wurden die unterschiedlichen Dämmaufbauten in keinster Weise berücksichtigt.
Mit dem zweiten Energieberater wurden 37 verschieden Aufbauten am Haus aufgenommen, während beim ersten lediglich 4 verschiedene Aufbauten gerechnet wurde.
Aufgrund der Aussage, daß wir die EnEV -30% sowieso nicht erreichen können, wurde das von mir auch so akzeptiert.
Der zweite Energieberater sagte mir, daß wir die EnEV -30% nur erreichen können, wenn die alte Ölheizung ausser Betrieb gesetzt wird.
Dies habe ich dann umgehend machen lassen und von dem Heizungsbetrieb auch bestätigen lassen.
Momentan wird das komplette Haus über die Solarkollektoren und den zentralen Kachelofen beheizt.

Aber zurück zu meiner Frage.
Kann der KfW Antrag nun geändert werden oder nicht?
Soll dies nun mein finanzieller Nachteil sein, daß der Antrag falsch ausgefüllt worden ist?

Besten Dank.
Gruß
Thomas

Andrea mertens
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von Andrea mertens » 2010-06-21 22:36:38

kachelofen??? Brennstoff Holz?
Wieviel % wurde denn bei der Kfw angegeben? Soviel ich weiß sind Kachelöfen oder Kamine usw außen vor bei der Kfw.
was für dämmaufbauten? die im istzustand oder die einer sanierung?
Grundsätzlich müssen sie vor antragstellung gewusst haben, was sie machen möchten.Wenn ihre alte ölheizung vor der sanierung drin war, würden sie neimals enev minus 30 % erreichen. insofern hat der Eb recht.
wenn sie aber während einer sanierung bzw am ende einer sanierung auf einmal etwas ändern, müssen Sie das rechtzeitig anzeigen..nach einer sanierung,, so wie es bei ihnen ist.. ist es nicht möglich bei der kfw ins 12.5 % Paket zu switchen.
IMMER während bzw noch besser vor einer sanierung wissen was man machen will.
Das heisst also, das Ihnen nur das beantragte effihaus 100 zusteht.

gebpb
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von gebpb » 2010-06-23 12:25:38

Hallo Thomas,
habe folgendes bei dir gelesen:
Der Energieberater, den ich 2007 damit beauftragte, sagte mir, daß ein Erreichen des EnEV -30 nicht möglich ist. Daraufhin wurde der Antrag auf
Neubau Niveau gestellt.
Nach Abschluss der energetischen Sanierung, wurde durch einen zweiten Energieberater nun festgestellt, daß der EnEV -30 Wert erreicht wurde.

Hierzu fällt mir folgendes ein und auf:"Wenn ein EB eine Aussage auf eine Frage tätigt, dann hast du das ja bestimmt auch schriftlich bekommen, denn spätestens bei der Bank hat der Bänker dich ja nach deinen Unterlagen gefargt, wie du auf dein Antragsergebnis kommst! Aus diesen Unterlagen muss hervorgehen, welche Sanierungen durchgeführt werden sollen! Wenn dann aber nicht nach diesen Unterlagen/Berechnungen Saniert wird, dann hat ja irgend jemand etwas anderes angeordent! Dieser jemand kann dir auch sicher sagen, dass fast immer vor Beginn der Arbeiten/Ausführung der Antrag gestellt werden muss! Somit hast du deinen Ansprechpartner gefunden.
MFG
gebpb

Andrea mertens
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von Andrea mertens » 2010-06-23 13:58:10

genau so sehe ich das auch.
denn der bauherr muss letztendlich entschieden haben, was er machen möchte und was letztendlich auch finanziell machbar ist.
natürlich wäre ein effihaus 70 immer machbar gewesen--warum sollte das der erste Energieberater auch nicht wollen--also hat der bauherr dies zumindest so angeordnet.
das problem liegt auch ein wenig an der kfw
ich habe grundsätzlich immer (damals) das effihaus 70 geplant..denn anshcliessend im verwendungsnachweis wird nämlich abgerechnet unddann switcht die kfw selbstständig zum effihaus 100--andersrum ist es nicht möglich bzw nur mit sehr hohem aufwand.(während der baumassnahme, baustellenstop, gelder müssen noch nicht abgerufen sein usw.)
andersrum hier auch mal für die allgemeinheit:
was wenn der erste Eb vielleicht falsch gerechnet hat? anderes Ve oder andere EKZ? Das wäre dann sehr tragisch für den bauherrn nicht wahr?
wie ist da eure Meinung?

gebpb
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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von gebpb » 2010-06-24 09:21:47

Hallo Andrea,
meine Erfahrung hierzu, ohne Austausch der Heizung bekommst du kein gescheides Ergebnis hin!
Grüße
gebpb

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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von E wie Effizient » 2011-01-10 00:38:33

Hallo,
Andrea mertens hat geschrieben:kachelofen??? Brennstoff Holz?
Wieviel % wurde denn bei der Kfw angegeben? Soviel ich weiß sind Kachelöfen oder Kamine usw außen vor bei der Kfw.
Maximal wird ein Anteil von 10 % akzeptiert/toleriert. Allerdings auch nur dann, wenn eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden kann, dass der Ofen ausschließlich mit Holz betrieben werden darf (keine Briketts o. ä. Primärenergieschädliches) und der Ofen wasserseitig eingebunden ist.

Gruss
Frank

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Zuletzt geändert von E wie Effizient am 2011-01-10 01:02:13, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Kfw Antragsänderung

Beitrag von E wie Effizient » 2011-01-10 00:53:52

Hallo,
Andrea mertens hat geschrieben:... (während der baumassnahme, baustellenstop, gelder müssen noch nicht abgerufen sein usw.)
Bei Änderung der KfW-Effizienzhaus-Einstufung gilt Folgendes:

Zitat der KfW:

"Ein Wechsel ist möglich, wenn:

* das Vorhaben noch nicht begonnen wurde bzw. bei Eingang des nachträglichen Antrags auf Wechsel des KfW-Effizienzhaus-Standards in der KfW weniger als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen sind bzw. nach Ablauf der 3-Monatsfrist der Baufortschritt des Vorhabens weniger als 50 % beträgt und

* ein Abruf/Teilabruf des Darlehens noch nicht erfolgt ist und

* mit den eingereichten Unterlagen die Fördervoraussetzungen für den angestrebte neuen KfW-Effizienzhaus-Standards gemäß den Programmbestimmungen der bestehenden Zusage zweifelsfrei nachgewiesen sind.
(Hinweis: Der angestrebte neue KfW-Effizienzhaus-Standard muss zum Zeitpunkt des ursprünglichen Darlehensantrages bereits gemäß Programmmerkblatt bestanden haben.)

Ist ein Wechsel in ein niedrigeres KfW-Effizienzhaus des Programms 151 möglich?

... innerhalb des Programms 151 erfolgt lediglich eine Änderung des Verwendungszwecks inklusive Anpassung des Tilgungszuschusses der bestehenden Zusage."


ZItat Ende.

Gruss
Frank


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