Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo,
Die Gebäudenutzfläche An wird hier im Programm für Wohngebäude immer An= 0,32 x Ve
ermittelt. Für den Neubau ist das OK, EnEV konform.
Für Wohngebäude im Bestand mit Geschosshöhen unter 2,5 m oder über 3,00 m
gilt nach EneV jedoch: An = (1/hg -0,04) X Ve. (Enev Anlage 3 Pkt. 9)
Ich finde hier keine Möglichkeit das zu berücksichtigen. (Ausser natürlich per Hand)
Auch bei Eingabe in der erweiterten Erfassung mit Abfrage und Angabe der Geschosshöhe
wird immer mit 0,32 Ve gerechnet.
Hab ich da vieleicht einen Schalter übersehen ? Oder ist das bisher niemandem aufgefallen ?
Interessant wird es bein Nachweis für kfw-Neubauniveau im Bestand.
Was gilt denn dann. Neubau oder Bestand. Hmmm...., Ich weiß es nicht.
Gruss Dax
Die Gebäudenutzfläche An wird hier im Programm für Wohngebäude immer An= 0,32 x Ve
ermittelt. Für den Neubau ist das OK, EnEV konform.
Für Wohngebäude im Bestand mit Geschosshöhen unter 2,5 m oder über 3,00 m
gilt nach EneV jedoch: An = (1/hg -0,04) X Ve. (Enev Anlage 3 Pkt. 9)
Ich finde hier keine Möglichkeit das zu berücksichtigen. (Ausser natürlich per Hand)
Auch bei Eingabe in der erweiterten Erfassung mit Abfrage und Angabe der Geschosshöhe
wird immer mit 0,32 Ve gerechnet.
Hab ich da vieleicht einen Schalter übersehen ? Oder ist das bisher niemandem aufgefallen ?
Interessant wird es bein Nachweis für kfw-Neubauniveau im Bestand.
Was gilt denn dann. Neubau oder Bestand. Hmmm...., Ich weiß es nicht.
Gruss Dax
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 2006-08-06 11:40:13
- Wohnort: Bottrop
- Kontaktdaten:
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo Daxator,
dazu gab es schon mal einen Thread:
http://www.energieberaterforum.de/forum ... B6he#p1112
So wie hier beschrieben klappt es mit der zwar mit der Höhenkorrektur, das anschließend angesprochene Problem bleibt jedoch leider bisher ohne Antwort.
Ich hoffe das ich deine Frage richtig verstanden habe und die Antwort erstmal weiter hilft.
Es kann sein das ich da ebenfalls etwas übersehe, aber ich kann aus §18, Abs. 2 keine Bezug dazu finden, das die Räumhöhenkorrektur nur bei Vermietung & Verkauf erlaubt ist. Sollte es jedoch so sein wäre es gleichzeitig doch eine Freigabe dafür das bei einer Modernisierung das Neubauniveau ohne Höhenkorrektur erfolgen kann und das müßte es ja eigentlich vereinfachen, oder?
Bin sehr gespannt auf weitere Meinungen und denke es könnte mal wieder ein Thema mit reger Beteidigung werden (und das kann das Forum mal wieder gut brauchen).
Sonnige Grüße aus Bottrop - Björn
dazu gab es schon mal einen Thread:
http://www.energieberaterforum.de/forum ... B6he#p1112
So wie hier beschrieben klappt es mit der zwar mit der Höhenkorrektur, das anschließend angesprochene Problem bleibt jedoch leider bisher ohne Antwort.
Ich hoffe das ich deine Frage richtig verstanden habe und die Antwort erstmal weiter hilft.
Es kann sein das ich da ebenfalls etwas übersehe, aber ich kann aus §18, Abs. 2 keine Bezug dazu finden, das die Räumhöhenkorrektur nur bei Vermietung & Verkauf erlaubt ist. Sollte es jedoch so sein wäre es gleichzeitig doch eine Freigabe dafür das bei einer Modernisierung das Neubauniveau ohne Höhenkorrektur erfolgen kann und das müßte es ja eigentlich vereinfachen, oder?
Bin sehr gespannt auf weitere Meinungen und denke es könnte mal wieder ein Thema mit reger Beteidigung werden (und das kann das Forum mal wieder gut brauchen).
Sonnige Grüße aus Bottrop - Björn
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
hallo,
in der neuen EneV 2009 wird es einheitlich geregelt.
Es gilt dann für alle wohngebäude die vorgenannte Formel mit der Korrektur.
Es scheint momentan wirklich nur für die Fälle der Vermietung, Verkauf usw. zu gelten.
Gruss Dax
in der neuen EneV 2009 wird es einheitlich geregelt.
Es gilt dann für alle wohngebäude die vorgenannte Formel mit der Korrektur.
Es scheint momentan wirklich nur für die Fälle der Vermietung, Verkauf usw. zu gelten.
Gruss Dax
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Achtung: Die Korrektur der Raumhöhe nach EnEV 09 Anlage 1, 1.3.3 Satz, (1/hG-0,04) * Ve gilt (nunmehr?) in der EnEV 09 für EnEV Nachweise/-ausweise und wird nach wie vor in den neuen updates nicht berücksichtigt!!!! "Zukünftig soll dies berücksichtigt werden" (hotline). Was soll ich davon halten, wenn ich mir diesen Dialog anschaue, sprich die Problematik eigentlich bekannt war!
-> Was heißt zukünftig? Ich brauche es jetzt für einen EnEV Nachweis von einem Neubau für eingeschossigen Maleratelier, als Einzelgebäude, mit einer lichten Raumhöhe von 5m. Es geht hier u.a. um die Anforderungen HT 0,40 oder 0,50, interne Wärmegewinne... Wo fliest An noch ein?
p.s. Generell ist es ein Schwachpunkt des Programms das die Rechenschritte nicht nachvoll ziehbar sind, bzw. nicht transparent dargestellt werden. Ein entspanntes arbeiten ist so kaum möglich.
Gruß, E.D.
-> Was heißt zukünftig? Ich brauche es jetzt für einen EnEV Nachweis von einem Neubau für eingeschossigen Maleratelier, als Einzelgebäude, mit einer lichten Raumhöhe von 5m. Es geht hier u.a. um die Anforderungen HT 0,40 oder 0,50, interne Wärmegewinne... Wo fliest An noch ein?
p.s. Generell ist es ein Schwachpunkt des Programms das die Rechenschritte nicht nachvoll ziehbar sind, bzw. nicht transparent dargestellt werden. Ein entspanntes arbeiten ist so kaum möglich.
Gruß, E.D.
Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve
Hallo,
habe auch die Hotline kontaktiert.
Da war man allerdings eher überrascht !!
"Wir geben das weiter"
Mal sehen was da nun kommt.
Gruß Dax
habe auch die Hotline kontaktiert.
Da war man allerdings eher überrascht !!
"Wir geben das weiter"
Mal sehen was da nun kommt.
Gruß Dax
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Die Überraschung ist vielleicht auch Programm. Mir wurde von der hotline am 2.Nov. mitgeteilt: "die manuelle Eingabe der lichten Raumhöhen wird erst in der kommenden Version, die voraussichtlich in 3 Wochen zur Verfügung gestellt wird, möglich sein."
Gruß, E.D.
Gruß, E.D.
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo,
in der neuesten Version 7.0.2 , Newsletter kam heute
Download über Programm ging noch nicht,
kam nichts Neues bezüglich der Ermittlung von An.
Alles ist beim Alten;
An = 0,32 x Ve für alle Geschoßhöhen,
egal ob unter 2,5m bzw, über 3m.
Das heißt, ich würde es mir überlegen,
ob ich auf dieser Basis einen öffentlich rechtlichen Nachweis ausstelle,
da in den genannten Fällen ( Geschoßhöhe unter 2,5 m bzw über 3 m ) An nicht korrekt ermittelt wird.
Wahrscheinlich sagt man sich Abweichungen unter 2,5 m sind äußerst selten, und bei hG über 3 m
liegt der NW auf der sicheren Seite, also was soll´s.
Mit freundl. Gruß
DAX
in der neuesten Version 7.0.2 , Newsletter kam heute
Download über Programm ging noch nicht,
kam nichts Neues bezüglich der Ermittlung von An.
Alles ist beim Alten;
An = 0,32 x Ve für alle Geschoßhöhen,
egal ob unter 2,5m bzw, über 3m.
Das heißt, ich würde es mir überlegen,
ob ich auf dieser Basis einen öffentlich rechtlichen Nachweis ausstelle,
da in den genannten Fällen ( Geschoßhöhe unter 2,5 m bzw über 3 m ) An nicht korrekt ermittelt wird.
Wahrscheinlich sagt man sich Abweichungen unter 2,5 m sind äußerst selten, und bei hG über 3 m
liegt der NW auf der sicheren Seite, also was soll´s.
Mit freundl. Gruß
DAX
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo Dax,
das update 7.02 ist vom 30.10., meine Reklamation erfolgte am 2.Nov. Ich gehe davon aus, das es zu kurzfristig war.
Verdammt ärgerlich, da ich mit meinem Projekt nicht weiter komme und der AG mich natürlich etwas verwundert anschaut.
Ich hoffe das es spätestens in 2 Wochen da ist.
Gruß, E.D.
das update 7.02 ist vom 30.10., meine Reklamation erfolgte am 2.Nov. Ich gehe davon aus, das es zu kurzfristig war.
Verdammt ärgerlich, da ich mit meinem Projekt nicht weiter komme und der AG mich natürlich etwas verwundert anschaut.
Ich hoffe das es spätestens in 2 Wochen da ist.
Gruß, E.D.
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, ob sich da nun schon etwas getan hat, bzw. wie ich die Gebäude mit einer Geschosshöhe über 3m nun richtig berechnen kann?
Der Unterschied ist ja ziemlich erheblich! Bei einem Einfamilienhaus macht das schon ca. 150 m² aus
Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann!
Gruß
kann mir vielleicht jemand sagen, ob sich da nun schon etwas getan hat, bzw. wie ich die Gebäude mit einer Geschosshöhe über 3m nun richtig berechnen kann?
Der Unterschied ist ja ziemlich erheblich! Bei einem Einfamilienhaus macht das schon ca. 150 m² aus
Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann!
Gruß
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
es hat sich noch nichts getan!! Traurig aber war. Ich habe eine Nachricht von Hottgenroth vor ca. 4 Wochen bekommen, das sie immer noch daran arbeiten.... was immer das auch bedeutet. Ein aktuelles update habe ich noch nicht probiert, da ich auf ein anderes Programm umgestiegen bin.
Gruß, E.D.
Gruß, E.D.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo,
auf welches denn, wenn die Frage gestattet ist ?
Gruß Dax
auf welches denn, wenn die Frage gestattet ist ?
Gruß Dax
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Dämmwerk, es verfügt über die richtige Berechnungsart! Gruß, E.D.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo,
aha, hab ich auch schon probiert, ist mir aber zu unkomfortabel
und zu unübersichtlich.
Zeitaufwand Faktor 3,0 gegenüber Energieberater PLUS.
Die korrekte Ermittlung wird hier wohl auch bald mal klappen.
Die Formel einzubauen ist ja ein Lacher.
Gruß Dax
aha, hab ich auch schon probiert, ist mir aber zu unkomfortabel
und zu unübersichtlich.
Zeitaufwand Faktor 3,0 gegenüber Energieberater PLUS.
Die korrekte Ermittlung wird hier wohl auch bald mal klappen.
Die Formel einzubauen ist ja ein Lacher.
Gruß Dax
Wie lange darf es eigentlich dauern, bis ein Fehler behoben
Bei Hottgenroth dauert es immer zu lang.
Wieso wird man nicht informiert?
Ich nehme an, die meisten Energieausweisaussteller wissen überhaupt nicht, dass die Energieausweise falsch sind.
Und Hottgenroth schaut einfach zu, wie diese Aussteller ins Messer der Juristen laufen,
anstatt wenigstens eine Mitteilung an die registrierten Anwender zu senden, dass dieser Fehler vorhanden ist.
Aber dann würden die Nutzer ja die Fehler kennen und die Zufriedenheitsstatistik würde wohl nicht mehr so überraschend gut ausfallen.
Und ich möchte nicht wissen (oder doch), wieviele Fehler wir noch nicht kennen, aber die Programmierer.
Gruß aus Ulm
Wieso wird man nicht informiert?
Ich nehme an, die meisten Energieausweisaussteller wissen überhaupt nicht, dass die Energieausweise falsch sind.
Und Hottgenroth schaut einfach zu, wie diese Aussteller ins Messer der Juristen laufen,
anstatt wenigstens eine Mitteilung an die registrierten Anwender zu senden, dass dieser Fehler vorhanden ist.
Aber dann würden die Nutzer ja die Fehler kennen und die Zufriedenheitsstatistik würde wohl nicht mehr so überraschend gut ausfallen.
Und ich möchte nicht wissen (oder doch), wieviele Fehler wir noch nicht kennen, aber die Programmierer.
Gruß aus Ulm
Re: Ermittlung Gebäudenutzfläche An = 0,32 x Ve ????
Hallo Jürgen,
der Fehler ist behoben.
Ich glaube schon seit dem vorletzten Update.
Unter Ergebnisse Button ENEV kann die Geschoßhöhe eingegeben werden.
Gruß Dax
der Fehler ist behoben.
Ich glaube schon seit dem vorletzten Update.
Unter Ergebnisse Button ENEV kann die Geschoßhöhe eingegeben werden.
Gruß Dax