Guten Tag zusammen!
Derzeit stehe ich vor folgendem Problem:
Ein Einfamilienwohnhaus soll energetisch saniert und gleichzeitig erweitert werden. Die neu hinzukommende Nutzfläche ist größer als 50 m². Da der Bauherr einen Bauantrag stellt, muss ja ein Wärmeschutznachweis gem. EnEV berechnet werden. Nun besagt die EnEV, dass bei Hinzukommen von Nutzflächen dieser größe der Anbau wie ein neu zu errichtendes Gebäude zu behandeln ist. Im Bestand wurde 2006 ein neuer Öl-Niedertemperaturkessel installiert.
Frage 1: Wie wird die Anlagentechnik beim EnEV-Nachweis berücksichtigt? Mit einem Öl-Niedertemperatur-Kessel erreiche ich niemals Neubauniveau. Eine Möglichkeit wäre vielleicht den Neubau aus dem Bestandsbau mit "Fernwärme" zu versorgen. Was denkt Ihr?
Frage 2: Muss zur Berechnung des Effizienzhausstandards das Gebäude ebenfalls in zwei Teilen -also Bestand und Anbau- berechnet werden? Oder anders: Kann das Gebäude (alter und neuer Teil) als ein bestehendes Gebäude gerechnet werden? Im zweiten Fall würde ja dann die 40%-Regel greifen.
Anmerkung: Das Gebäude verfügt derzeit über eine Wohneinheit und nach der Sanierung über zwei.
Besten Dank schonmal!
Gruß,
Tobias.
Anbau größer 50 m², EnEV Nachweis, KfW-Effizienzhaus
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Anbau größer 50 m², EnEV Nachweis, KfW-Effizienzhaus
Hallo,
zu Frage 1:
Den Anbau/Erweiterung in Hottgenroth erfassen,
nach dem Anlegen des Ref-Geb. gehst du in die Anlagentechnik (Ref.)
und stellst alles genau so ein, wie es im Bestand vorhanden ist.
Also Wärmebrücken, Luftwechsel (Abluftanlage Ref-Geb. nicht vergessen),
Wärmeerzeuger, Verteilung und Übergabe müssen identisch mit dem Bestandsgebäude sein. Diese Vorgehensweise nur bei Nichterneuerung der Heizungsanlage.
Genau beschrieben steht das in der 14. Auslegungsstaffel des DIBT Berlin,
http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel14.pdf
Gruß JR
zu Frage 1:
Den Anbau/Erweiterung in Hottgenroth erfassen,
nach dem Anlegen des Ref-Geb. gehst du in die Anlagentechnik (Ref.)
und stellst alles genau so ein, wie es im Bestand vorhanden ist.
Also Wärmebrücken, Luftwechsel (Abluftanlage Ref-Geb. nicht vergessen),
Wärmeerzeuger, Verteilung und Übergabe müssen identisch mit dem Bestandsgebäude sein. Diese Vorgehensweise nur bei Nichterneuerung der Heizungsanlage.
Genau beschrieben steht das in der 14. Auslegungsstaffel des DIBT Berlin,
http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel14.pdf
Gruß JR
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