Guten Tag zusammen.
Habe folgendes Problem.
Wie berechne ich laut EnEV mein Treppenhaus?
Habe 6 Wohnhäuser mit je eigenenem Treppenhaus und darunter ist eine Tiefgarage.
Angenommen habe ich momenten die Gesamte Hülle eines Hauses bis EG-Decke und diese Decke einfach nach unten gegen Außenluft angesetzt?
Was ist mit dem Treppenloch bzw. Treppenhausbereich der in der Tiefgarage sitzt?
Gibt es einen Passus in der DIN wonach ich das so Rechnen darf?
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Treppenhaus - EnEV
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Treppenhaus - EnEV
Hallo Osenberg,
Die Außenwände des warmen Treppenhauses runter in das TG müssen ebenfalls erfasst werden und als Hüllfläche berechnet werden(+Türen).Die Wände werden als Innenwände zu unbeheizt bezeichnet. Meist ist eine Wand gegen Erdreich. Hier sollte auch entsprechend gedämmt werden, zumindest aber die Mindestanforderungen eingehalten werden.
Das Treppenloch von der Bodenfläche EG abziehen. (Außenmaßbezug)
Die Bodenplatte des Treppenhauses im UG dann wieder als Boden gegen Erdreich definieren.
Die Bezeichnung des Bodens im Erdgeschoß über der TG kann zwei Anforderungen haben, es kommt aber auch darauf an, was das für eine Tiefgarage wird.
1) Wenn die Zufahrt immer offen ist und die Belüftung natürlich erfolgt, dann wird es da schon recht kalt unten und die Bezeichnung gegen Außenluft ist gerechtfertigt. Es muss dann ja auch entsprechend mehr gedämmt werden, damit es einen nicht an den Füßen friert oder die Fußbodenheizung die TG mit erwärmt.
2) Ist die TG meist geschlossen und im Winter so, wie man Tiefgaragen eben kennt, (so dass der Schnee auf den Autos nicht liegenbleibt sondern taut), dann ist die Bezeichnung "unbeheizter Raum" gerechtfertigt. Man kommt mit entsprechend weniger Dämmung aus.
Wichtig ist, dass Du Deine Entscheidung begründen kannst. Sowohl vor dem Bauherrn als auch vor der Behörde.
Grüße von Ole Ott
Die Außenwände des warmen Treppenhauses runter in das TG müssen ebenfalls erfasst werden und als Hüllfläche berechnet werden(+Türen).Die Wände werden als Innenwände zu unbeheizt bezeichnet. Meist ist eine Wand gegen Erdreich. Hier sollte auch entsprechend gedämmt werden, zumindest aber die Mindestanforderungen eingehalten werden.
Das Treppenloch von der Bodenfläche EG abziehen. (Außenmaßbezug)
Die Bodenplatte des Treppenhauses im UG dann wieder als Boden gegen Erdreich definieren.
Die Bezeichnung des Bodens im Erdgeschoß über der TG kann zwei Anforderungen haben, es kommt aber auch darauf an, was das für eine Tiefgarage wird.
1) Wenn die Zufahrt immer offen ist und die Belüftung natürlich erfolgt, dann wird es da schon recht kalt unten und die Bezeichnung gegen Außenluft ist gerechtfertigt. Es muss dann ja auch entsprechend mehr gedämmt werden, damit es einen nicht an den Füßen friert oder die Fußbodenheizung die TG mit erwärmt.
2) Ist die TG meist geschlossen und im Winter so, wie man Tiefgaragen eben kennt, (so dass der Schnee auf den Autos nicht liegenbleibt sondern taut), dann ist die Bezeichnung "unbeheizter Raum" gerechtfertigt. Man kommt mit entsprechend weniger Dämmung aus.
Wichtig ist, dass Du Deine Entscheidung begründen kannst. Sowohl vor dem Bauherrn als auch vor der Behörde.
Grüße von Ole Ott
Re: Treppenhaus - EnEV
Vielen Dank für die Antwort.
Doch wie sehen dann die Wände des Treppenhauses in der Tiefgarage aus?
Wie soll man dort die Wärmebrücken verhindern oder vermeiden?
Doch wie sehen dann die Wände des Treppenhauses in der Tiefgarage aus?
Wie soll man dort die Wärmebrücken verhindern oder vermeiden?