Hallo Kollegen,
ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
Wir sitzen gerade an der Berechnung für die Sanierung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten. Alle Angaben sind soweit gemacht und auch in Ordnung.
Nun gibt es für das Referenzgebäude die Option :
Refernzgebäude mit el. Warmwasserbereitung - Abs. 1.1
Qp,max minus 10,9 kWh/m² - nicht für EEWärmeG §7.2
Die Frage ist nun:
1. Darf ich bei Bestandssanierungen dies Option wählen?
Wenn ja, worauf muss ich achten?
Wenn nein, für welchen Fall ist diese Option anzuwenden?
Für Ihre Hilfe schonmal besten Dank.
Referenzgebäude mit el. Warmwasserbereitung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
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Re: Referenzgebäude mit el. Warmwasserbereitung
Hallo,
ist das für einen KfW Antrag?
dann das FAQ lesen (kfw.de/152 unter "6 - Häufige Fragen - Technische FAQ für Sachverständige)
Punkt 5.08:
Die Berechnungsregel für das Referenzgebäude bei elektrischer Warmwasserbereitung gemäß Anlage 1, Nummer 1.1, Absatz 2, Satz 1 und 2 der EnEV2009 ist seit dem 01.03.2011 für KfW-Effizienzhäuser nicht mehr anzuwenden. Bis zum 01.03.2011 war deren Anwendung nur bei ausschließlich elektrischer Warmwasserbereitung zulässig.
Somit muss beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses auch für Gebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung die Referenzgebäudeausführung gemäß Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 6 berechnet werden. Eine ggf. vorhandene oder geplante elektrische Warmwasserbereitung darf bei der Ausstattung des Referenzgebäudes nicht berücksichtigt werden; ebenso darf der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs nicht um 10,9 kWh/(m²a) verringert werden.
Grüße,
Michael
ist das für einen KfW Antrag?
dann das FAQ lesen (kfw.de/152 unter "6 - Häufige Fragen - Technische FAQ für Sachverständige)
Punkt 5.08:
Die Berechnungsregel für das Referenzgebäude bei elektrischer Warmwasserbereitung gemäß Anlage 1, Nummer 1.1, Absatz 2, Satz 1 und 2 der EnEV2009 ist seit dem 01.03.2011 für KfW-Effizienzhäuser nicht mehr anzuwenden. Bis zum 01.03.2011 war deren Anwendung nur bei ausschließlich elektrischer Warmwasserbereitung zulässig.
Somit muss beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses auch für Gebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung die Referenzgebäudeausführung gemäß Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 6 berechnet werden. Eine ggf. vorhandene oder geplante elektrische Warmwasserbereitung darf bei der Ausstattung des Referenzgebäudes nicht berücksichtigt werden; ebenso darf der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs nicht um 10,9 kWh/(m²a) verringert werden.
Grüße,
Michael
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Re: Referenzgebäude mit el. Warmwasserbereitung
Hallo Michaell,
besten Dank für deine Antwort.
Ja die Berechnung ist für einen Kfw-Antrag.
Nur nochmal für mein Verständnis,
das ich in meinem Programm diese Option einstellen kann ist überflüssig, da seit 01.03.2011 garnicht mehr zulässig?
Grüße,
Bastian
besten Dank für deine Antwort.
Ja die Berechnung ist für einen Kfw-Antrag.
Nur nochmal für mein Verständnis,
das ich in meinem Programm diese Option einstellen kann ist überflüssig, da seit 01.03.2011 garnicht mehr zulässig?
Grüße,
Bastian
Re: Referenzgebäude mit el. Warmwasserbereitung
Hallo Bastian,
also, so wie ich das verstehe, schränkt die KfW für ihre Förderungen einfach die ENEV-Vorschriften ein. Das heißt nicht, dass bestimmte Berechnungen nicht zulässig sind. Für einen Energieausweis darf man diese Berechnung (wahrscheinlich) wählen, aber nicht für einen KfW Antrag. Die KfW möchte einfach nur Sachen fördern, die besser als die ENEV Vorschriften sind.
Das ist mein Verständnis wenigstens.
Allerdings wäre es sehr sinnvoll, wenn man im Berechnungsprogramm anklicken könnte "Berechnung nach KfW Anforderung" und dann die Berechnungen, die nicht KfW-zulässig sind, ausgeblendet werden.
Grüße,
Michael
also, so wie ich das verstehe, schränkt die KfW für ihre Förderungen einfach die ENEV-Vorschriften ein. Das heißt nicht, dass bestimmte Berechnungen nicht zulässig sind. Für einen Energieausweis darf man diese Berechnung (wahrscheinlich) wählen, aber nicht für einen KfW Antrag. Die KfW möchte einfach nur Sachen fördern, die besser als die ENEV Vorschriften sind.
Das ist mein Verständnis wenigstens.
Allerdings wäre es sehr sinnvoll, wenn man im Berechnungsprogramm anklicken könnte "Berechnung nach KfW Anforderung" und dann die Berechnungen, die nicht KfW-zulässig sind, ausgeblendet werden.
Grüße,
Michael