Biogas
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Biogas
Hallo,
ich habe ein MFH zu berechnen, bei dem der Architekt für die Erfüllung des EEWärmeG Biogas verwenden möchte, was unter bestimmenten Bedingungen (http://www.biogaspartner.de/politikrecht/eewaermeg.html) auch möglich ist.
Meine Frage nun:
Was und wo kann ich erforderliche Werte im Energieberater Professionel eingeben?
Gruß
Bernd
ich habe ein MFH zu berechnen, bei dem der Architekt für die Erfüllung des EEWärmeG Biogas verwenden möchte, was unter bestimmenten Bedingungen (http://www.biogaspartner.de/politikrecht/eewaermeg.html) auch möglich ist.
Meine Frage nun:
Was und wo kann ich erforderliche Werte im Energieberater Professionel eingeben?
Gruß
Bernd
Re: Biogas
Wird denn eine KWK eingesetzt?
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Re: Biogas
Nein, Biogas kommt über Gasnetzbetreiber/-anbieter.Petros hat geschrieben:Wird denn eine KWK eingesetzt?
Re: Biogas
Ja, aber dennoch kann doch eine KWK eingesetzt werden, oder?
Falls jedoch keine KWK, dann wird das wohl nichts.
Die EnEV2009 regelt in Anlage 1 Abschnitt 2.1.1 zur
Berücksichtigung von flüssiger und gasförmiger
Biomasse - also beispielsweise Bioöl oder Biogas -
zum Betrieb eines Heizkessels, dass diese in der
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs mit
dem Primärenergiefaktor 0,5 nur dann berücksichtigt
werden dürfen, wenn die Erzeugung in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebäude
stattfindet. Diese Regelung betrifft beispielsweise
landwirtschaftliche Betriebe mit eigener Erzeugung.
Damit soll vermieden werden, dass bei der
Verbrennung von flüssiger oder gasförmiger
Biomasse zu unrecht erneuerbare Brennstoffe
angerechnet werden, wenn deren Einsatz sich
lediglich auf vertragliche Vereinbarungen stützt, die
jederzeit und kurzfristig zugunsten der Lieferung von
Erdgas oder -öl widerrufen werden können.
Nach EnEV2009muss beim Einsatz von Biogas in
einem Heizkessel, welches über das Erdgasnetz
bezogen bzw. für dessen Betrieb Biogas in das
Erdgasnetz eingespeist wird, als Energieträger
Erdgas H mit dem Primärenergiefaktor 1,1 angesetzt
werden.
Falls jedoch keine KWK, dann wird das wohl nichts.
Die EnEV2009 regelt in Anlage 1 Abschnitt 2.1.1 zur
Berücksichtigung von flüssiger und gasförmiger
Biomasse - also beispielsweise Bioöl oder Biogas -
zum Betrieb eines Heizkessels, dass diese in der
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs mit
dem Primärenergiefaktor 0,5 nur dann berücksichtigt
werden dürfen, wenn die Erzeugung in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebäude
stattfindet. Diese Regelung betrifft beispielsweise
landwirtschaftliche Betriebe mit eigener Erzeugung.
Damit soll vermieden werden, dass bei der
Verbrennung von flüssiger oder gasförmiger
Biomasse zu unrecht erneuerbare Brennstoffe
angerechnet werden, wenn deren Einsatz sich
lediglich auf vertragliche Vereinbarungen stützt, die
jederzeit und kurzfristig zugunsten der Lieferung von
Erdgas oder -öl widerrufen werden können.
Nach EnEV2009muss beim Einsatz von Biogas in
einem Heizkessel, welches über das Erdgasnetz
bezogen bzw. für dessen Betrieb Biogas in das
Erdgasnetz eingespeist wird, als Energieträger
Erdgas H mit dem Primärenergiefaktor 1,1 angesetzt
werden.
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Re: Biogas
Hallo Petros,
ich habe folgende Info (aus dem oben genannten Link):
Für die Erfüllung der Nutzungspflicht ist zwischen den einzelnen Energieträgern zu unterscheiden. Bei der Nutzung von Biogas ist diese erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf des jeweiligen Gebäudes zu mindestens 30 Prozent aus solchem gedeckt wird. Die Nutzung des Biogases muss dabei in einer KWK-Anlage erfolgen. Im Fall der Nutzung von aus dem Netz entnommenem, auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas (Biomethan) muss dieses, abgesehen von der maximal zulässigen Anlagengröße der Biogasaufbereitungsanlage, die Voraussetzungen für den Erhalt des sogenannten Gasaufbereitungsbonus nach dem EEG erfüllen und seine Herkunft mittels eines Massebilanzsystems rückverfolgbar sein.
Ich verstehe das so, das hier die Herkunft des Gases mit den vorgegebenen Werten des EEWärmeG nachgewiesen werden muss und dann in Anrechnung gebracht werden kann.
Gruß
Bernd
ich habe folgende Info (aus dem oben genannten Link):
Für die Erfüllung der Nutzungspflicht ist zwischen den einzelnen Energieträgern zu unterscheiden. Bei der Nutzung von Biogas ist diese erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf des jeweiligen Gebäudes zu mindestens 30 Prozent aus solchem gedeckt wird. Die Nutzung des Biogases muss dabei in einer KWK-Anlage erfolgen. Im Fall der Nutzung von aus dem Netz entnommenem, auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas (Biomethan) muss dieses, abgesehen von der maximal zulässigen Anlagengröße der Biogasaufbereitungsanlage, die Voraussetzungen für den Erhalt des sogenannten Gasaufbereitungsbonus nach dem EEG erfüllen und seine Herkunft mittels eines Massebilanzsystems rückverfolgbar sein.
Ich verstehe das so, das hier die Herkunft des Gases mit den vorgegebenen Werten des EEWärmeG nachgewiesen werden muss und dann in Anrechnung gebracht werden kann.
Gruß
Bernd
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Re: Biogas
Hallo Bernd, ich vermute Sie meinen nicht Biogas sondern Bio-Erdgas.Schlumpfii hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein MFH zu berechnen, bei dem der Architekt für die Erfüllung des EEWärmeG Biogas verwenden möchte, was unter bestimmenten Bedingungen (http://www.biogaspartner.de/politikrecht/eewaermeg.html) auch möglich ist.
Meine Frage nun:
Was und wo kann ich erforderliche Werte im Energieberater Professionel eingeben?
Gruß
Bernd
Dessen Verwendung gilt bei einem 10-prozentigen Anteil in BW als Ersatzmaßnahme.
ich würde den etwa 10 Prozent höheren Angebotspreis zur Wirtschaftlichkeitsberechnung ansetzen(Datenverwaltung, Brennstoffdaten), den PEF jedoch bei Erdgas belassen(90Prozen-Anteilt!)
Mfg heizerhermann
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Re: Biogas
Hallo Heizerhermann,
vielen Dank für den Hinweis.
Gruß
Bernd
vielen Dank für den Hinweis.
Gruß
Bernd
Re: Biogas
Auch für mich ist das hilfreich. Danke