WG in NWG

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H11
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WG in NWG

Beitrag von H11 » 2014-08-20 12:29:00

Hallo,
ich möchte einen WG-Bedarfsausweis für das Dachgeschoss mit Wohnungen auf einem NWG ( Büros) ausstellen.
Die Größe der Wohnungen macht 16 % der gesamten Fläche aus, also nicht unerheblich und eigener Ausweis erforderlich.

Aber:

Die Flachdachterrassen haben zur Schneefreiheit elektrische Beheizung.
Damit reduziert sich der m. E. Heizwärmebedarf im drunter liegenden Bürogeschoss.
Diese Heizungen haben eigenen Stromzähler.

In den Wohnungen befinden sich integrierte Beleuchtung und elektrische Rollläden, die sind aber per Stromzähler jeweils der zugehörigen Wohnung zugeordnet, wie das in einem Nur-Wohngebäude ja auch sein kann.

Kann ich das Wohngeschoss getrennt berechnen oder muss ich hier einen Ausweis für das ganze als NWG erstellen?

Danke für eure Meinung.

ottu
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Re: WG in NWG

Beitrag von ottu » 2014-08-21 11:21:04

Bei nicht unerheblichem Anteil zu anderen Zwecken als Nichtwohnug, Wohnung werden zwei Ausweise ausgestellt.

Sie ermitteln den Heizwärmebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung innerhalb der thermischen Hülle.
Alles was außerhalb hiervon liegt - z.B. eine Oberflächenheizung, die außerhalb der thermischen Hülle liegt - trägt nichts zum Heizwärmebedarf bei.

Man könnte nun argumentieren, dass der U-Wert des Schichtaufbaus der Terrasse durch die Oberflächenheizung beeinflusst wird. Es könnten vielleicht die Randbedingungen verändert werden. Bas Bauteil grenzt nun nicht an Außenluft sondern an Heizleitungen mit Außenluft. Da diese Schicht aber nicht homogen ist, hielte ich dies für unzulässig.
Ich würde diese Heizung ignorieren.

Stromverbräuche werden im Bedarfsausweis für Wohngebäude nicht erfasst

Gruß

H11
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Re: WG in NWG

Beitrag von H11 » 2014-08-29 13:47:32

Danke für die Einschätzung.
Grüße

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