Hallo Kollegen,
bei der Erstellung eines Bedarfs-E-Ausweis komme ich gerade etwas ins grübeln... vielleicht kann ja jemand meine Ansicht bestätigen.
In einem Zweifamilienhaus BJ 1974 mit unbeheiztem DG wurde nachträglich die Dachhaut mit 15cm Steinwolle gedämmt.
Nachdem das DG kein Wohnraum ist und auch nicht beheizt ist, habe ich es - Dämmung des Daches hin oder her - aus der Berechnung herausgelassen, meine Systemgrenze ist also OKF DG.
Sehr ihr das genauso?
Ich würde im E-Ausweis einfach die Anmerkung machen, dass nachträglich die Dachhaut gedämmt wurde und sich das positiv auf die Energieeffizienz des Gebäudes auswirkt.
Dachgeschoss ungeheizt, aber Dach gedämmt - wo Systemgrenze?
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Re: Dachgeschoss ungeheizt, aber Dach gedämmt - wo Systemgre
Meiner Meinung nach kannst du entweder die oberste geschßdecke oder das schrägdach als systemgrenze nehmen.
Daher würde ich natürlich die systemgrenze mit der besseren Dämmung nehmen
Daher würde ich natürlich die systemgrenze mit der besseren Dämmung nehmen
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Re: Dachgeschoss ungeheizt, aber Dach gedämmt - wo Systemgre
Alles was innerhalb der Wärme-übertragenden Gebäudehülle liegt, ist doch wenn auch nicht direkt, sondern im "Raumverbund" indirekt mitbeheizt, also auch innerhalb der Systemgrenze! Wenn das Dach besser gedämmt ist als die OGD, dann stellt doch dies das energetisch wirksamere Element der Gebäudehülle dar!
So sehe ich das!
MfG heizerhermann
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MfG heizerhermann