Hallo,
ich habe erfahren, dass erneut an einer Novellierung der EnEV(2017) gebastelt wird.
Dabei soll in den Nachweisverfahren nur noch die 18599 zulässig, und die Möglichlichkeit nach 4108 nicht mehr möglich sein.
Meinungen hierzu?
v.g.
EnEV Novellierung 2017
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