Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

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dionysos
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Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

Beitrag von dionysos » 2016-04-16 13:28:59

Bin gerade am Erstellen eines E-Ausweises und musste mich bei der vereinfachten Erfassung der HZK-Nischen über die betreffenden Festlegungen in der aktuellen "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" wundern.
Zwar steht beschrieben, dass man ½ der Fläche des darüberliegenden Fensters ansetzen kann, nicht aber mit welchem U-Wert...
In den früheren Versionen war U Heizkörpernische = 2 · U Außenwand.
Ich kann mir also die Ermittlung der HZK-Nischen gleich sparen, da in Tabelle 2 der einfachte U-Wert für eine Massivwand aus Hochlochziegeln ohne Dimension dieser Wand angegeben ist. Das heißt, egal ob die Wand "normal" stark ist oder durch die HZK-Nische geschwächt, es gilt der gleiche U-Wert.
Wie sieht bzw. handhabt ihr das?

ruma
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Re: Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

Beitrag von ruma » 2016-04-18 10:27:47

Guten Morgen,

häufig sind Heizkörpernischen mit einer Innendämmung aus Heraklit, GK+Dämmstoff, etc versehen - der resultierende (berechnete) U-Wert im Altbau entspricht dann häufig dem der Wand oder ist sogar besser.

Einfach mal 'klopfen' bringt meist schon akkustisch einen Hinweis ob eine abweichende Bauweise vorliegen könnte.

Grüße

energy-conseil
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Re: Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

Beitrag von energy-conseil » 2016-04-19 12:16:02

Hallo,
es gilt immer noch UHeizkörpernische=2·UAußenwand.
Siehe Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015 - Seite 4/19.
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/En ... onFile&v=5

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen
Zitat: "Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vere
infacht angenommen werden:
UHeizkörpernische=2·UAußenwand"

Mit besten Grüßen

dionysos
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Re: Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

Beitrag von dionysos » 2016-04-19 13:08:30

@energy-conseil: Danke!

Ich hatte offensichtlich eine unvollständige Kopie heruntergeladen. Mir liegt ebenfalls eine "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand§ vom 7. April 2015 vor, die ich mir damals gedownloadet habe.
Nun habe es erneut auf der bbsr-Homepage runtergezogen, jetzt ist alles klar.
Hätte mich ja auch gewundert, wenn es da keine eindeutige Festlegung gegeben hätte!

ruma
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Re: Vereinfachtes Aufmaß Heizkörpernischen --> U-Wert?

Beitrag von ruma » 2016-04-19 19:35:19

Guten Abend,

das 'vereinfacht' hatte ich überlesen ... .


Grüße

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