Anrechnung Kaminofen

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Kathie
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Anrechnung Kaminofen

Beitrag von Kathie » 2011-03-24 12:02:53

Hallo,

ich war bisher so informiert dass Kaminöfen (Holz) nur berücksichtigt werden dürfen wenn Sie heizungsunterstützend eingesetzt werden, d.h. übrige Wärme in die Heizung eingespeist wird, NICHT jedoch bei Öfen die das Wohnzimmer beheizen.

Ich habe gestern ein bisschen gestöbert und bin auf folgendes gestoßen:

Wird in einem Wohngebäude zusätzlich zu einer Zentralheizung ein Kaminofen betrieben, so darf bei Berechnungen nach der EnEV 2009 generell davon ausgegangen werden, dass 10 % der Heizarbeit für dieses Wohngebäude durch den Kaminofen mit dem Brennstoff „Holz“ erbracht wird. ...

Begründung: ....Es kann davon ausgegangen werden, dass Gebäudeeigentümer nur dann zusätzlich zu einer Zentralheizung in einen Kaminofen und den dazu gehörigen Kaminzug investieren und die Folgekosten (Gebühren für Kaminreinigung und Feuerstättenschau) tragen, wenn sie den Kaminofen auch in nennenswertem Umfang nutzen. Vor diesem Hintergrund ist eine Berücksichtigung des Kaminofens bei der Berechnung begründet und im Interesse der Richtigkeit des Energieausweises auch geboten.


Nachzulesen bei:http://www.zub-kassel.de/document/DIBt+ ... ngsfragen/

Dies würde bedeuten, dass bei ALLEN Kaminöfen diese mit 10% angesetzt werden dürfen. Wer kann diese Vorgehensweise bestätigen?

Danke und Gruß

Philipp
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Re: Anrechnung Kaminofen

Beitrag von Philipp » 2011-03-24 18:06:48

Hallo,
wenn ich diese Begründung genau lese, so ist der Text im Konditional gehalten, soll heißen, es 'sollte' eigentlich so gerechnet werden, die Wirklichkeit ist aber anders. Da formuliert jemand eine 'politische' Forderung.
Philipp
Philipp von Gwinner, Architekt

wst-wagner
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Re: Anrechnung Kaminofen

Beitrag von wst-wagner » 2011-03-24 20:15:36

Hallo,
ich Sehe es genauso, das die Kaminöfen anteilig mit 10% angesetzt werden können.
Das führt dann immerhin zu einem besseren Qp-Wert, wenn die Hauptlast von einem Wärmeerzeuger verrichtet wird, der nicht so einen guten Primärenergiefaktor wie Holz hat.
Diesen Punkt hatte ich bisher in meinen Berechnungen übersehen.

Gruß
W.Wagner

Kathie
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Re: Anrechnung Kaminofen

Beitrag von Kathie » 2011-03-27 23:14:07

Also von "soll" und jemand formuliert eine politische Forderung ist im Quelltext nichts zu lesen:

" Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat eine Auslegungsgruppe zur EnEV eingerichtet, die inzwischen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin, Auslegungen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Diese Arbeitsgruppe besteht sowohl aus Vertretern des BMVBS (Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), der Obersten Bauaufsichtbehörden der Länder sowie aus Sachverständigen der DIBt.
Die Arbeitsergebnisse dienen zur "möglichst einheitlichen Anwendung der Energieeinsparverordnung" der Verwaltung. Dadurch soll die Rechtssicherheit und Rechtseinheit beim Vollzug der EnEV gewahrt werden."


Wenn die veröffentlichen dass man den Kaminofen ansetzen darf dann ist das so beschlossen und gilt als "richtig" und man kann sich drauf berufen, ähnlich wie
bei Kommentaren von Gesetzestexten.

douknow
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Re: Anrechnung Kaminofen

Beitrag von douknow » 2011-03-29 11:33:44

Hallo Kathie,
Kathie hat geschrieben:Die Arbeitsergebnisse dienen zur "möglichst einheitlichen Anwendung der Energieeinsparverordnung" der Verwaltung. Dadurch soll die Rechtssicherheit und Rechtseinheit beim Vollzug der EnEV gewahrt werden.
Letztlich sind die Länder für die Umsetzung der EnEV verantwortlich, hier in der Regel die unteren Bauaufsichtsbehörden. Jeder kleine Sachbearbeiter kann den Vollzug der EnEV nach seinen eigenen EnEV-konformen Vorstellungen vornehmen.

Ich persönlich würde bei strittigen Fragen immer den Dialog mit dem zuständigen Bauamt suchen und vorher den beabsichtigten Rechenansatz abklären. Bring die entsprechende Auslegung des DiBt zur Sprache und klär die für dich unklaren Punkte im Vorfeld. Das spart in der Regel Zeit und schont die Nerven.

Gruß
Frank Ditz

ataman
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Re: Anrechnung Kaminofen

Beitrag von ataman » 2011-04-27 11:56:25

Letztlich bist Du als Ingenieur der Fachmann/die Fachfrau. Die 10%-Auslegung ist als pauschale Vereinfachung zu verstehen, die in der Praxis gut anzuwenden ist. Wenn du in einem Einzelfall zu einem begründeten anderen Anteil kommst, kannst Du das so machen (wenn Du dir soviel Arbeit machen willst). Z.B. Nennleistung des KAminofens und Berücksichtigung der Nutzungsdauer (z.B. Zeitbrand- vs. Dauerbrandofen). So kann für wasserführende Öfen durchaus ein höherer Anteil angesetzt werden. Die EnEV läßt hier viel Spielraum. Du musst es nur ingenieursmäßig begründen können.

ACHTUNG 1: Wenn verschiedene Brennstoffe für den Ofen zugelassen sind, so ist in der Berechnung immer der Brennstoff mit dem schlechteren Primärenergiefaktor anzusetzten. Leider sind die allermeisten Öfen für Holz und Braunkohlebriketts zugelassen. Die Berücksichtigung des Ofens würde dann das Ergebnis erheblich verschlechtern!

ACHTUNG 2: Für KfW-Nachweise dürfen handbeschickte Öfen nicht berücksichtigt werden (es sei denn, es gibt überhaupt keine automatisch beschickten Wärmeerzeuger im Gebäude, mal vereinfacht ausgedrückt).

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