Fachunternehmererklärung

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E-Peichl
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Fachunternehmererklärung

Beitrag von E-Peichl » 2011-04-21 10:02:14

Hallo,
ich habe eine Frage zu der Fachunternehmererklärung.
Diese wird (In nicht festgeschriebener Form) vom durchführenden Unternehmen an den Bauherren übergeben.
Ich betrachte hier nicht den anlagentechnischen Teil, sondern beziehe mich ausschließlich auf erneuerte Bauteile, z.B. Dach.
Der Unternehmer bescheinigt die Durchführung der Arbeiten nach EnEV 2009 durchgeführt zu haben.
Ich möchte generell gerne wissen, ob der Unternehmer diese Angaben selbst berechnet, bzw. aus Fachkompetenz eher sagt, mit x cm Dämmung die Anforderung eingehalten zu haben.
Mein Fall ist folgender:
Modernisierung eines Wohnhauses. Im Dach ist bereits Dämmung vorhanden (Zwischensparrendämmung 5,0cm). Auf das Dach soll Aufsparrendämmung. In den KfW-Merkblättern ist für Wärmeleitgruppe 024 eine Dicke von 17,0cm angegeben, als Beispielhafte Dämmschichtstärke. Ich habe eine erforderliche Dicke von 14,0cm errechenet. Die Unternehmer (Drei an der Zahl) bieten 16,0cm an.
Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Nutzen von mehr Dämmstoff vom Zaun brechen. Ich habe eher die Befürchtung, daß der Unternehmer gerne mehr Dämmstoffstärke verkaufen will, als nötig.
Muß er die Berechnung eines Fachmanns/Sachverständigen akzeptieren, wenn ich sage, daß wenier ausreichend ist?

Für weiterführende Antworten wäre ich dankbar,

Gruß

RingMichael

Re: Fachunternehmererklärung

Beitrag von RingMichael » 2011-04-26 12:38:29

Muss denn hier überhaupt eine Mindestdämmstärke erreicht werden?
Es ist ja schon Dämmung vorhanden und die ENEV2009 greift ja nur bei bisher ungedämmten Bauteilen, oder?
Also gibt es doch gar keine gesetzliche Mindestanforderung, oder ?

E-Peichl
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Re: Fachunternehmererklärung

Beitrag von E-Peichl » 2011-04-26 14:20:06

Hallo,
danke für den Beitrag von RingMichael.
Gilt dies Neu-Dämmung bei Umbau/... nur, wenn die Bauteile noch gar nicht gedämmt sind? Das kenne ich, bis jetzt, nur von obersten Geschossdecken zum nicht gedämmten Dachraum. Ansonsten ist doch der Wert der Anlage 3 einzuhalten, bzw. bei KfW (Darum geht es dann im wesentlichen).
Kernfrage, auch wenn ich mich wiederhole: Muß der Unternehmer Werte die ich ermittelt habe übernehmen oder evtl. neu berechnen?

Nicht daß er sagt: "kann ich nicht berechnen, bin kein Energie-Willi, sondern gebe die Stärke an, die mir das KfW-Blatt sagt. Wenn ich den Wert von Ihnen übernehme, dann melde ich Bedenken an, blablabla".

Gerhard7
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Re: Fachunternehmererklärung

Beitrag von Gerhard7 » 2011-04-26 16:28:02

Was soll der Unfug,

also du hast 14 cm Dämmung berechnet, die Handwerker wollen 16 cm dämmen,
und die KFW kommt auf 17 cm

richtig?

also, es gibt Unternehmer die können den U-Wert selbst berechnen, andere lassen ihn sich von den Dämmstoffherstellern oder Lieferraten berechnen.

Der Unternehner ist für seine Arbeit selbst haftbar und verantwortlich. Möglicherweise trauen sie deiner Berechnung nicht und bauen eine Sicherheit ein.
Ich bin selbst Unternehmer und Gebaüde Energieberater HWK und würde in meiner Unternehmererklärung klar und deutlich reinschreichen, das die Dämmstoffstärke von dir vorgegeben wurde und die Arbeiten danach ausgeführt wurden. Jetzt liegt alle Haftung bezüglich der Wärmedämmwerte bei dir.

Außerdem was solls
Der Materialpreis sollte ca. 2 Euro je qm höher sein und die EnEV 2012 wird um weitere 30% verschärft.

Die KFW hat die Vergabe ihrer Mittel sowieso andere Vorgaben die schärfer sind als die EnEV.

So seit ihr doch alle auf der sicheren Seite

Gruß Gerhard7

gebpb
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Re: Fachunternehmererklärung

Beitrag von gebpb » 2011-05-03 12:42:17

Hallo Gerhard7,
ja wir Unternehmer sind doch eh immer die jenigen die der Hund in den Sch... beißt!
Laut VOB/B sind wir Unternehmer verpflichtet das Vorgewerke zu überprüfen! Also wenn ich dem BH 2 cm mehr rein lege, so ist das nicht unsinnig! Enegieeinsparung ect., aber wenn dadurch der Aufbau verändert wird und die Türen (ist nur ein Beispiel) passen nicht, dann ist der Ärger vorprogramiert! Leben und leben lassen.
MFG
gebpb

E-Peichl
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Re: Fachunternehmererklärung

Beitrag von E-Peichl » 2011-05-17 15:48:48

Hallo und danke an diejenigen, die ihre Meinung zu der Anfrage kund getan haben.

Für meinen Fall habe ich mitgenommen, daß der Bauunternehmer doch bitte nach den Vorgaben des Energieberaters, quasi als Erfüllungsgehilfe des Bauherren, somit auf Wunsch des Bauherren, die erforderliche Dämmstoffstärke verwendet, die vom Energieberater angegeben wird. Wenn dem Unternehmer Zweifel bestehen, kann er dieses bei der Übergabe/Bescheinigung vermerken.

Danke und frohe Aufträge!

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