Dämmung oberste Geschossdecke

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Fender
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Dämmung oberste Geschossdecke

Beitrag von Fender » 2011-09-07 07:17:42

Hallo,

gemäß EnEV 2009 §10 Abs.3 muss bei bestehenden Gebäuden die oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten und unbeheizten Dachräumen gedämmt werden.

Nun habe ich gestern von einer Hausverwaltung erfahren, dass diese Vorschrift gekippt wurde, und es sich nur noch um eine Kann-Bestimmung handelt.

Habe ich da was verpaßt? Weiß hier im Forum jemand etwas dazu?

MfG
Fender

douknow
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Registriert: 2009-10-08 11:26:49

Re: Dämmung oberste Geschossdecke

Beitrag von douknow » 2011-09-07 07:58:06

Hallo Fender,

der Paragraph ist nicht gekippt.

Bundesministerium und DIBt haben hierzu in der Auslegungsstaffel Nr. 15 zur EnEV einen Leitsatz vorgegeben, wie der im §10, Abs. 3 und 4 genannte Begriff 'bisher ungedämmt' auszulegen ist.

http://www.dibt.de/de/aktuelles_energie ... dnung.html

Demnach wird ein Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 für Massivdecken ab Baujahr 69 und für Holzbalkendecken aller Baualtersklassen als erfüllt angesehen und das Bauteil als gedämmt betrachtet.

Möglicherweise bezieht die Hausverwaltung sich auf diesen Leitsatz.

Gruß
Frank Ditz

MarcelG
Beiträge: 9
Registriert: 2011-05-29 13:30:30

Re: Dämmung oberste Geschossdecke

Beitrag von MarcelG » 2011-09-14 13:29:55

Hallo!

Dazu hätte ich auch folgende Frage:

Meine Kundin bewohnt eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 3 Wohneinheiten. Der Besitzer des Gebäudes möchte nun die Nachrüstpflich der EnEV2009 einhalten und die Kosten auf die 3 Wohneinheiten aufteilen.
Das Gebäude ist etwa im Jahr 2000 gebaut worden.
Der Dachboden ist nicht beheizt, nicht ausgebaut, Dach nicht gedämmt, Dachboden jedoch durch eine Luke zu betreten.

Muss gedämmt werden bis zum 31.12.2011?

Danke

RingMichael

Re: Dämmung oberste Geschossdecke

Beitrag von RingMichael » 2011-09-15 12:09:03

3 Wohneinheiten: §10 (3)+(4) ist anzuwenden, (5) als Ausnahme zählt nicht:

Ist denn auch die oberste Geschossdecke üüüüberhaupt nicht gedämmt? Bei Baujahr 2000?

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