Nutzungsänderung Spitzboden

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Polarbär
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Nutzungsänderung Spitzboden

Beitrag von Polarbär » 2011-09-13 11:55:21

Hallo,
bei einem Zweifamilienhaus in NRW soll, als Ergänzung zum Dachgeschoss der Spitzboden als Wohnraum genutzt werden.
- Der Spitzboden wird bisher als Abstellraum und Trockenboden genutzt und ist
beheizbar.
- Die begrenzenden Bauteile werden baulich nicht verändert.
Ausnahme: Dachflächenfenster, < 10 % der Dachfläche
Fenster als 2. Rettungsweg in Giebelwand, < 10 % der Wandfläche
- Die Wohnflächenerweiterung beträgt ca. 47 m²; eine Erhöhung des Rauminhaltes
erfolgt nicht.
Die Nutzungsänderung wurde genehmigt. Teil der Baugenehmigung ist u. a. ein Wärmeschutznachweis.
Nach Teil 10 der Auslegungsfragen zur EnEV In der Energieeinsparverordnung sind (bauliche) Änderung und die Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen zu unterscheiden. An eine reine Nutzungsänderung, also eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder Ausbau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume und ohne Veränderung von Außenbauteilen, stellt die EnEV keine (neuen) Anforderungen.
Entweder ich habe die Auslegungsfragen zur EnEV richtig verstanden, dann kann ein Nachweis des Wärmeschutzes nicht seitens der Bauordnungsbehörde gefordert werden; oder ich habe Ihre Auslegungsfragen zur EnEV nicht richtig verstanden - dann gehe ich davon aus, dass die Anforderungen aus der EnEV, Anhang 3, Tab. 1 erfüllt werden müssen.
Können Ihr mir weiterhelfen?
MfG
Polarbär

E-Peichl
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Re: Nutzungsänderung Spitzboden

Beitrag von E-Peichl » 2011-11-10 14:29:08

Hallo,
ich würde mit dem Bauamt sprechen und dahingehend abklären, daß eine bauliche Veränderung nicht vorgenommen wird, daher auch kein Wärmeschutznachweis (Wie und ich welcher Form auch immer) erstellt werden soll.

gebpb
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Re: Nutzungsänderung Spitzboden

Beitrag von gebpb » 2011-11-23 10:25:37

Hallo Polarbär,

bestimmt hast du ein Standardchreiben von der Behörde bekommen.
Am besten wie E-Peichel vorgeschlagen, das Gespräch mit der Behörde suchen.
Grüße
gebpb

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