Diese Anlagenkonfiguration kann zz. nicht bestimmt werden???

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casa
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Diese Anlagenkonfiguration kann zz. nicht bestimmt werden???

Beitrag von casa » 2013-03-21 20:51:00

Folgende Problemstellung:
Ein NWG (Physiotherapie) Neubau, wird von einer Heizungsanlage aus dem Nachbargebäude beheizt. Es handelt sich dabei um einen NT-Kessel mit Solaranlage.
Nun soll der Nachweis für das EEWärmeG erbracht werden. Wird die Konfiguration eingegeben erhalte ich die Meldung:
"Der Anteil der erneuerbaren Energien kann zz. für diese Anlagenkonfiguration nicht bestimmt werden!"
Woran liegt es?
An der Gesetzgebung, an der DIN-Norm, an der EnEV oder an Hottgenroth?
Kann man das EEWärmeG für diesen Fall alternativ nachweisen?

Da ich mir nicht weiter zu helfen weiß bin ich für jede Antwort äußerst dankbar.

Beste Grüße

Carsten

:( :( :(

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