ENEV od. nicht ENEV? (Baurechtsamt vs. Architekt)

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Haz
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ENEV od. nicht ENEV? (Baurechtsamt vs. Architekt)

Beitrag von Haz » 2014-01-12 02:09:23

Guten Tag werte Gemeinde,

Ich stehe kurz vor de Entscheidung eine Immobilie zu kaufen und suche hier Rat. Im Zuge meiner Gespraeche mit dem Baurechtsamt und einem erfahrenen, sehr gut etablierteren Architekten sind bzgl. meines Vorhabens 2 gegensaetzlich Meinungen aufgetreten. Vielleicht koennt Ihr mir behilflich sein und mich auf die Spur der Wahrheit bringen. Hier der Sachverhalt, das Vorhaben und die Fragen:


Die Immobilie:
- Haus (UG, EG, OG, DG, Dachboden) + angebauter Flachbau (ehem. Einzelhandel), alles Bj. 1958
- EG + Flachbau = eingetragene gewerbl. Nutzung
- OG + DG = Wohnflaeche
- Dach neu 2012 mit Innendaemmung (nur Dachboden)
- Fenster ca. 1995-1998 mit Doppelverglasung
- Heizung EG + Flachbau = el. Nachtspeicheroefen
- Heizung OG + DG = 2 unabhaengige Zentralheizungen mit Heizkoerpern und Gasthermen ca. 1995-1998.

--- Vorhaben 1 ----
1.1. EG: Nutzungsaenderung in Wohnflaeche (nur Haus, Flachbau bleibt Gewerbe)
1.2. Diverse Aenderungen bei Fenstern und Tueren (zumauern bestehender Fenster u. Tueren, neue Oeffnungen fuer neue Fenster, Terrassentuer usw.)

Die gegensaetzlichen Aussagen:
A) Baurechtsamt sagt: "Fenstertausch u. Dachdaemmung entspr. ENEV NICHT erforderlich, da es sich bei allen, von den Umwandlungen u. Aenderungen betroffenen Raeumen bereits um beheizte Raeume handelt".
B) Architekt sagt: "das glaube ich nicht".

Fragen:
- Stimmt die Aussage des Baurechtsamtes?
- Auch wenn es heute stimmt, stimmt es bei Inkrafttreten der ENEV 2014 immer noch?
- Wo kann ich das nachlesen?
- Wie kann ich mich gegen boese Ueberaschungen abichern?


---- Vorhaben 2 ----
2.1. Entfernung der Nachtspeicheroefen im EG u. im Flachbau
2.2. Installation neuer Heizkoerper im EG u. im Flachbau
2.3. Verholen der Gastherme vom OG ins UG
2.4. Beheizung von EG + OG + Flachbaus mit dieser Gastherme
2.5. Eventuell Anschaffung einer zusaetzlichen Gastherme fuer die Beheizung des Flachbaus, Installation ebenfalls im UG, selber Schornstein.

Fragen:
- Kann ich diese Aenderung ohne weiteres durchfuehren


---- Vorhaben 3 ----
3.1. Außendaemmung des Hauses
3.2. Innendaemmung des Flachbaus (Schalldaemmung)

Fragen
- Ich verstehe, daß die Außendaemmung des Hauses den ENEV Richtlinien entsprechen muß, richtig?
- Ich verstehe, daß die Schall-Innendaemmung des Flachbaus nicht ENEV-relevant ist, richtig?


---- Vorhaben 4 ----
4.1. Installation einer Klimaanlage im Flachbau

Frage
- Sind da Richtlinien einzuhalten (z.B. Daemmung des klimatisierten Raumes od. Gebaeudes, Wahl der Anlage, ...)


Sorry, falls diese Fragen schon zig mal diskutiert wurde und die Antworten ganz offensichlich zugaenglich sind, aber ich sehe in dieser sehr angespannten Kaufsphase gerade den Wald vor Baeumen nicht und bin vom Gegenspruch der beiden "Experten" doch recht verunsichert.

Und, um Zeit zu sparen und jeglicher Diskussion in diese Richtungen zu vermeiden: mich interessiert zunaechst nur der pure legale Aspekt, unabhaengig von jeglichen Energie-, Wirtschaftlickeits-, Komfort- od. Machbarkeitsbelangen.

Besten Dank vorab an alle.
Haz

ottu
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Re: ENEV od. nicht ENEV? (Baurechtsamt vs. Architekt)

Beitrag von ottu » 2014-01-12 22:20:28

Die gegensaetzlichen Aussagen:
A) Baurechtsamt sagt: "Fenstertausch u. Dachdaemmung entspr. ENEV NICHT erforderlich, da es sich bei allen, von den Umwandlungen u. Aenderungen betroffenen Raeumen bereits um beheizte Raeume handelt".
B) Architekt sagt: "das glaube ich nicht".


Könnten Sie dies bitte nochmal ausführen, es ist nicht verständlich!

Die EnEV 2014, bzw. 2009 können Sie nachlesen, die sind frei verfügbar.

Sie müssen IMMER Regeln und gesetzliche Anforderungen einhalten, wenn sie bauen, modernisieren, Bauteile ersetzen usw. Das gilt auch für den Schallschutz, sollte ihr Vorhaben schallschutzrelevant sein.

Gruß

Haz
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Re: ENEV od. nicht ENEV? (Baurechtsamt vs. Architekt)

Beitrag von Haz » 2014-01-15 01:52:10

Hallo beisammen,

Ich versuch's nochmal: die wichtigste Frage war die erste. Die lautet umformuliert und ergaenzt: muessen bei reiner Nutzungsaenderung (ohne baulichen Maßnahmen) die Auflagen der EnEV fuer das betroffene Gebaeude eingehalten werden?

Ich meine ich habe die Antwort inzwischen gefunden, hier:
https://www.dibt.de/de/Service/Data/EnEG_Staffel14.pdf

" ... Leitsatz: Reine Nutzungsänderungen von Gebäuden ohne bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle fallen nicht unter § 9 EnEV ... "

Das reicht mir zunaechst, es sei denn, es kommen hier Warnschuesse.

Bei den Heizungsfragen versuche ich mich auch gerade durch den Wald der Vorschriften zu schlagen. Im Prinzip geht es darum wie ich mein Heizungssystem umbauen kann ohne irgendwelche, mir z. Zt. noch nicht bekannten Gesetze zu mißachten:
- elektrische Nachspeicheroefen durch Heizkoerper ersetzen und an eine, schon installierte Heizwert Gastherme anzuschliessen.
und/oder
- elektrische Nachspeicheroefen durch Heizkoerper ersetzen und an eine zusaetzliche, zur Zeit noch nicht installierte (aber schon vorhandene) Heizwert Gastherme anzuschliessen.

Dank & Gruß,
Haz

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