KFW Änderung der techn. Mindestanforderungen

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pinni
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KFW Änderung der techn. Mindestanforderungen

Beitrag von pinni » 2014-05-01 20:06:58

Hallo,

die kfw ändert zum 01.06.2014 die technischen Mindestanforderungen.

Dazu habe ich ein paar Fragen oder gibt es dazu ein speziellen Forum, das mir jemand empfehlen kann?

Erstmal hier die Frage.

Ist jetzt bei jedem KFW Effizienzhaus eine Baubetreuung notwendig? Wenn ich mir den Punkt Putzarbeiten oder Aufbringe der Verkleidung ansehe lässt dies ja nur den Schluß zu.
Wie soll man wirklich zu 100 % prüfen können, ob die eingebauten Produkte, Materialien und Komponenten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik der Planung entsprechen? Reicht es da, wenn ich mich auf die Rechnungen bzw. Baubeschreibung des ausführenden Unternehmens verlasse oder muss auch das alles dokumentiert werden?

Planung und Minimierung von Wärmebrücken bzw. Luftdichtheit: Reicht es da aus, nachzuweisen das es nach Beiblatt 2 ausgeführt wurde oder eine Lüftung notwendig ist oder nicht?

Was ist wenn der Bauherr damit auskommt, dass die Wärmebrücken ohne Nachweis angenommen werden sollen? Gerade beim Altbau sprengt sonst ja eine detaillierte Wärmebrücken Berechnung oft den Rahmen. Denn dann müssen ja wirklich alle Wärmebrücken berechnet werden.

Von Lüftungsberechnung habe ich bisher keine Ahnung, müsst ich das dann abgeben?

Dann Ausschreibung und Bauausführenden Unternehmen tätig sind? Die werden ja wohl kaum Gegenangebote einholen? Aber die sind ja laut kfw wieder zugelassen.

Dann bei den Einzelmaßnahmen zusätzlich noch den hydraulischen Abgleich prüfen? Reicht es, dass mir der Heizungsbauer den Nachweis vorlegt? Wie soll ich das sonst prüfen?

Auch bei den Einzelmaßnahmen wird nun eine Dokumentation und Begleitung der Baumaßnahme gefordert?
Habe ich das richtig verstanden?

Dann soll man auch Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasser Bildung und Feuchteschäden planen. Wie weit muss man da ins Detail gehen?

gibt es irgendwo einen Leitfaden oder eine Stelle wo man die Fragen nachlesen kann oder man eine wirklich verbindlich schriftliche Antwort erhält?

Wie soll man das denn dann noch abrechnen?

Könnte mir vielleicht jemand mitteilen, wie er das zukünftig anbieten wird? Gerne auch per PN.

Bin da ziemlich ratlos.

Grüße
Pinni

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jStephen
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Re: KFW Änderung der techn. Mindestanforderungen

Beitrag von jStephen » 2014-05-09 08:08:15

pinni hat geschrieben:Hallo,

die kfw ändert zum 01.06.2014 die technischen Mindestanforderungen.

Dazu habe ich ein paar Fragen oder gibt es dazu ein speziellen Forum, das mir jemand empfehlen kann?

Erstmal hier die Frage.

Ist jetzt bei jedem KFW Effizienzhaus eine Baubetreuung notwendig? Wenn ich mir den Punkt Putzarbeiten oder Aufbringe der Verkleidung ansehe lässt dies ja nur den Schluß zu.

1)
Genau so wie es in den "technischen Mindestanforderungen" der KfW steht, ist dieses jeweils für das Effizienzhaus- bzw. für die Einzelmaßnahmen nachzuweisen und zu dokumentieren.

Wie soll man wirklich zu 100 % prüfen können, ob die eingebauten Produkte, Materialien und Komponenten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik der Planung entsprechen? Reicht es da, wenn ich mich auf die Rechnungen bzw. Baubeschreibung des ausführenden Unternehmens verlasse oder muss auch das alles dokumentiert werden?

2)
Kopie Lieferscheine, "Beipackzettel" (CE-Kennung) aus den Dämmpaketen, Unternehmerbescheinigungen, Nachweis der Uw-Werte Fenster ggf. vom Hersteller etc. steht aber auch im Merkblatt, Nachweise Dritter auf Plausibilität prüfen.

Planung und Minimierung von Wärmebrücken bzw. Luftdichtheit: Reicht es da aus, nachzuweisen das es nach Beiblatt 2 ausgeführt wurde oder eine Lüftung notwendig ist oder nicht?

Was ist wenn der Bauherr damit auskommt, dass die Wärmebrücken ohne Nachweis angenommen werden sollen? Gerade beim Altbau sprengt sonst ja eine detaillierte Wärmebrücken Berechnung oft den Rahmen. Denn dann müssen ja wirklich alle Wärmebrücken berechnet werden.

3)
Das musst du als Planer beurteilen und nicht der Bauherr, wenn du das Gebäude berechnest, weißt du doch, ob du die Halbierung des Zuschlags nach Bbl. 2 oder einen WB-Einzelnachweis angesetzt hast, um auf das entsprechende Effizienzhausniveau zu kommen.

Nimm den AG mit ins Boot und erkläre das er durch die Berechnung der WB Dämmstärke einsparen kann und das eine Gebäudehülle möglichst WB-frei sein soll etc.

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 solltest du ebenfalls erstellen können, ist kein Hexenwerk.

Gleiches gilt für ein Luftdichtheitskonzept, hier sollte man auf Basis deines Luftdichtheitskonzeptes mit den einzelnen Gewerken vorher die Anschlussdetails/Materialien festlegen.

Eine integrale Planung mit allen "Kerngewerken" die hinsichtlich des Themas Luftdichtheit berührt werden ist von Vorteil. Oft werden beispielsweise WC-Entlüftungsleitungen etc. so über Dach geführt, das der Trockenbauer große Probleme hat, seine Folie luftdicht an die Leitungsdurchdringung anzuschließen etc.

Oder das Thema Fenster, wie führe ich die Anschlüsse oben/unten/seitlich nach außen diffusionsoffener werdend - korrekt aus ?

Wenn das Gebäude nach der Sanierung einen höheren Luftdichtigkeitsgrad aufweist als vorher und es sich dazu noch um ein Vermietobjekt handelt, ist es enorm wichtig, haftungsrechtlich auf der sicheren Seite zu liegen.

Von Lüftungsberechnung habe ich bisher keine Ahnung, müsst ich das dann abgeben?

Dann Ausschreibung und Bauausführenden Unternehmen tätig sind? Die werden ja wohl kaum Gegenangebote einholen? Aber die sind ja laut kfw wieder zugelassen.

Dann bei den Einzelmaßnahmen zusätzlich noch den hydraulischen Abgleich prüfen? Reicht es, dass mir der Heizungsbauer den Nachweis vorlegt? Wie soll ich das sonst prüfen?

4)
Der Installateur sollte den Vordruck des VdZ e.V. komplett ausfüllen, Berechnungen dokumentieren. Er unterschreibt auf dem Vordruck als Fachbetrieb.

Auch bei den Einzelmaßnahmen wird nun eine Dokumentation und Begleitung der Baumaßnahme gefordert?
Habe ich das richtig verstanden?

5)
Ja, genau wie es im Merblatt zum Thema Einzelmaßnahmen steht.

Dann soll man auch Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasser Bildung und Feuchteschäden planen. Wie weit muss man da ins Detail gehen?

6)
Wenn du Bedenken hast, das es an einigen Stellen aufgrund der veränderten Eigenschaften der Gebäudehülle zu größeren Temperaturdifferenzen etc. kommen könnte, würde sich eine Isothermenberechnung anbieten. Z.B. Außenwände gedämmt,
aber die thermisch nicht entkoppelte StB-Kragplatte wurde außen vor gelassen.

Ggf. ist auch eine Lüftungsanlage erforderlich, um Feuchteschäden zu vermeiden.

gibt es irgendwo einen Leitfaden oder eine Stelle wo man die Fragen nachlesen kann oder man eine wirklich verbindlich schriftliche Antwort erhält?

Technische FAQ der KfW, DIBT Auslegung, technische Merkblätter der KfW, EnEV und ihre zitierten Normen.

Wie soll man das denn dann noch abrechnen?

7)
Wie oben bereits erwähnt, nehme den AG mit ins Boot, lege ihm anhand der KfW-Anforderungen dar, welche Leistungen zu erbringen sind und das diese auch Geld kosten.

Er oder Sie auf der anderen Seite dadurch Sicherheit, Heizkostenersparnis, Wertsteigerung des Gebäudes, ggf. bessere Vermietbarkeit, Verbesserung des Wohnkomforts etc. hat / haben.

Es gibt genügend Berechnungsbeispiele die belegen, das ein Wärmebrückeneinzelnachweis auf den ersten Blick zwar Geld kostet, aber bei einer Gegenrechnung schnell deutlich machen, das man so oft ein mehrfaches der Kosten für den WB-Nachweis an Dämmkosten einsparen kann.

Könnte mir vielleicht jemand mitteilen, wie er das zukünftig anbieten wird? Gerne auch per PN.

Bin da ziemlich ratlos.

Grüße
Pinni
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