Energieverbrauchsausweis Nachweis WSVO `77

Alles zum Thema Wohngebäude (EnEV, 4701, 4108), Energieberater Professional

Moderatoren: Administrator, S.Energie

Antworten
Polarbär
Beiträge: 2
Registriert: 2011-09-06 10:13:00

Energieverbrauchsausweis Nachweis WSVO `77

Beitrag von Polarbär » 2014-06-21 13:06:16

Hallo Zusammen,
bei einem MFH bis 4 WE, Bauantrag vor dem 01.11.1977 kann zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis gewählt werden, wenn es durch Modernisierungs-maßnahmen auf Stand der WSVO gebracht wurde. Wie kann dieser Nachweis erfolgen?
Ähnliches gilt für Lüftungskonzepte: Hier muss angegeben werden, ob das Gebäude einen guten Wärmeschutz (mind. WSVO`95) oder einen geringen Wärmeschutz hat. Auch hier die Frage: Wie kann der Nachweis erfolgen?
Es kann doch nicht sein, dass dafür quasi Wärmeschutznachweise nach den alten WSVO ertsellt werden müssen.
Wie wird dies von Euch gehandhabt?

Petros
Beiträge: 154
Registriert: 2013-01-15 15:26:43

Re: Energieverbrauchsausweis Nachweis WSVO `77

Beitrag von Petros » 2014-06-23 09:16:07

Es kann doch nicht sein, dass dafür quasi Wärmeschutznachweise nach den alten WSVO ertsellt werden müssen.
Genauso ist es.

Zur Hilfe gibt es natürlich die "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand".
(Dokument leicht mittels google suche zu finden)
Ab Seite 17 dieses Dokumentes wir die Einstufung in die Wärmeschutzverordung beschrieben:
Ein Wohngebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (vgl. § 17 Absatz 2 Satz 3 und 4 EnEV), wenn
a) bei einer Änderung des Gebäudes die Anforderungen des § 8 Absatz 2 der
EnEV 2002/2004, des § 9 Absatz 1 der EnEV 2007 oder des § 9 Absatz 1 Satz 2 der
EnEV 2009 erfüllt wurden; dazu sind die geführten Berechnungen und Nachweise heranzuziehen,
b) der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle
9 nicht überschreitet oder
c) die Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteilenach Tabelle 10 nicht überschreiten.
Daher dürfen auch leichtfertig ausgestellte Energieverbrauchsausweise öfter mal angezweifelt werden.

Antworten