Wandstärken mitteln - im Bestands-Mietshaus erlaubt?

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UNO1
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Wandstärken mitteln - im Bestands-Mietshaus erlaubt?

Beitrag von UNO1 » 2014-07-01 14:26:33

Liebe Kollegen,
ich bin neu hier im Forum und möchte gerne gleich eine Frage zu den Wandstärken bei einem (Berliner) Mietshaus stellen.
Ich habe dies vor kurzem mit einem Kollegen diskutiert, wir kamen dazu aber zu keiner Lösung und ich habe bisher auch nichts dazu gefunden.

Darf man die Wandstärken, die ja von Geschoß zu Geschoß in der Regel nach oben dünner werden, über die gesamte Höhe zu einer Wandstärke mitteln oder nicht?

Man mittelt z.B. die Geschosswandstärken aller Geschosse, getrennt nach Fassade, Giebelwand und Brandwand ( z.B. bei den Fassaden: EG 64cm, 1.OG 51cm, 2.OG 51cm, 3.OG 38cm und 4.OG 38cm...zählt die Maße zusammen, ergäbe also 242cm geteilt durch 5 Geschosse. Das ergäbe eine mittlere Wandstärke von 48,4 cm insgesamt)
Ist es also möglich
A) alle Geschosse einer Fassade/ Fassadenabschnitts in der Hüllfläche mit diesem gemittelten Wandstärke/gemittelten U-Wert zu berechnen? Also die Fassade/ Fassdenabschnitt über die gesamte Höhe zusammen zu fassen und dann jeweils die Fenster aller Geschosse (getrennt je nach U-Wert) in diesem Abschnitt zu zu ordnen [insgesamt eine vertikale Teilung der Fassaden]
oder muß ich
B) alle Fassaden/Fassadenabschnitte noch ein weiteres mal unterteilen je nach Wandstärken der Geschosse? [insgesamt eine vertikle und zusätzlich horizontale Teilung der Fassaden]
Dies ergäbe beim obigen Beispiel im Fall B) 3x so viele Wand-Bauteile wie in Fall A) -was sich bei einem größerem Mietshaus mit Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus, schnell summieren kann.

A) scheint mir übersichtlicher, da man das Gebäude ja in seiner Gesamtheit abbilden möchte...ABER darf ich so vorgehen?

Vielleicht kann mir einer von Euch/ Ihnen weiterhelfen und weiß vielleicht sogar, wo das steht?

Mit besten Grüßen,

UNO

ottu
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Registriert: 2012-07-02 16:39:16

Re: Wandstärken mitteln - im Bestands-Mietshaus erlaubt?

Beitrag von ottu » 2014-07-04 11:14:58

Für mich entscheidet sich die Frage am Zweck des Vorhabens

Nach der
'Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand' des BMVBS/BBSR'
dürfen bei der Berechnung von Qp und Ht 'Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß' und/oder 'der energetischen Qualität' verwendet werden.

und zwar zum Zweck: 'der Ausstellung von Energieausweisen,...Vornahme von Änderungen,... Modernisierungsempfehlungen'

Daraus schließe ich, dass auch andere Vereinfachungen angewandt werden dürfen, wie etwa die angesprochene Pauschalisierung der Wanddicke.

ABER:
Bei der Berechnung eines KfW Effizienzhauses dürfen oben genannte Vereinfachungen nicht verwendet werden (siehe Liste KfW Technische FAQ)

Auch bei Wärmebrückenberechnungen, oder bei Überprüfung der technischen Mindestanforderungen für den Austausch der Fenster (KfW 430) würde ich keine Vereinfachungen verwenden.

Gruß

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