Hallo Kollegen,
ich habe für E-Ausweise bisher immer die tatsächlichen Fensterflächen verwendet, werde aber jetzt zum ersten mal die erlauben Vereinfachungen beim geometrischen Aufmass verwenden.
Demnach darf ich ja 20% der Wohnfläche als Fensterfläche ansetzen.
Hier meine Fragen dazu:
1. Von welchen Außenwänden ziehe ich die so pauschal ermittelte Fläche ab? Es heißt die Fenster sollen Ost/West orientiert angenommen werden - heißt dass, ich teile die pauschalierte Fläche durch zwei und ziehe diese Fläche einmal von der Ost-, einmal von der Westfassade ab?
Ich habe ja alle Außenwandflächen nach Himmelsrichtung gesondert ermittelt.
Ähnliches Problem gilt für die pauschalierte Ermittlung der Heizkörpernischen und Rollädenkästen. Oder muss ich diese Flächen gar nicht von den Aussenwandflächen abziehen???
2. In konkretem Fall ist das DG ungeheizt, d. h. meine thermische Hülle endet oben als oberste Geschoßdecke. Für die Pauschalierung der Fensterfläche dient aber die Wohnfläche als Grundlage - und in diese fließt das zwar ungeheizte, aber teilausgebaute DG laut Wohnflächenverordnung (zur Hälfte) mit ein. Verfälscht das nicht das Ergebnis?
Vor allem für die Lösung des Punkt 1 wäre ich sehr dankbar!
E-Ausweis: Vereinfachungen b. geom. Aufmass
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Re: E-Ausweis: Vereinfachungen b. geom. Aufmass
Siehe Bekanntmachung
der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Wohngebäudebestand
Vom 30. Juli 2009
https://www.ibb.de/portaldata/1/resourc ... estand.pdf
der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Wohngebäudebestand
Vom 30. Juli 2009
https://www.ibb.de/portaldata/1/resourc ... estand.pdf
Re: E-Ausweis: Vereinfachungen b. geom. Aufmass
Ja klar, wo ich die Regeln zur Vereinfachung finde, ist mir klar, aber das beanwtortet meine Frage nicht!
Ich zitiere:
"Die Fensterfläche darf man mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden; die Fenster sind Ost / West orientiert anzunehmen."
Muss ich die pauschal ermittelte Fensterfläche nun von den Aussenwänden abziehen (was ja Sinn machen würde) oder nicht? Und falls ja, in welcher Form?
Es würde mir seltsam erscheinen, wenn man zu den Aussenflächen des Hauses nochmal neue Flächen (für die Fenster) addiert. Beim "normalen" Aufmass zieht man die tatsächlichen Fensterflächen ja auch von den Aussenwänden ab.
Ich zitiere:
"Die Fensterfläche darf man mit 20 v. H. der Wohnfläche (§ 2 Nr. 12 EnEV) angenommen werden; die Fenster sind Ost / West orientiert anzunehmen."
Muss ich die pauschal ermittelte Fensterfläche nun von den Aussenwänden abziehen (was ja Sinn machen würde) oder nicht? Und falls ja, in welcher Form?
Es würde mir seltsam erscheinen, wenn man zu den Aussenflächen des Hauses nochmal neue Flächen (für die Fenster) addiert. Beim "normalen" Aufmass zieht man die tatsächlichen Fensterflächen ja auch von den Aussenwänden ab.
Re: E-Ausweis: Vereinfachungen b. geom. Aufmass
Sie das mal nicht so eng.
Wenn man so pauschal mittelt, dann ist es doch grad Wurscht, von welcher Seite man die Fenster abzieht. Die Wände sind ja dann vermutlich auch alle gleich.
Und falls Du Fotos von der Fassade gemacht hast, dann kannst Du da ja grob schätzen.
Ich frage mich nur, ob ich da die Dinge zu genau nehme, der alle Fenster ändert, wenn der Planung die Fenster 5 cm höher werden lässt. Vielleicht spar ich mir da in Zukunft viel Zeit.
Grüße von Ole Ott
Wenn man so pauschal mittelt, dann ist es doch grad Wurscht, von welcher Seite man die Fenster abzieht. Die Wände sind ja dann vermutlich auch alle gleich.
Und falls Du Fotos von der Fassade gemacht hast, dann kannst Du da ja grob schätzen.
Ich frage mich nur, ob ich da die Dinge zu genau nehme, der alle Fenster ändert, wenn der Planung die Fenster 5 cm höher werden lässt. Vielleicht spar ich mir da in Zukunft viel Zeit.
Grüße von Ole Ott