Leistung des Wärmeerzeugers

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dirlog
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Leistung des Wärmeerzeugers

Beitrag von dirlog » 2015-02-27 18:14:11

Hallo,

ich brauche mal ein kurzes feedback. Ich erstelle gerade ein Energieauweis und gebe gerade die Heizungsanlage ein. Die vorhandene Heizung ist ein Brennwertkessel mit einer Leistung von 3 bis 15 KW. Nun meine Frage: es ist doch als Leistung die Heizlast die das Programm ermittelt hat einzugeben, da die Heizung ja automatisch die erforderliche Leistung einstellt oder ?

heizerhermann
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Re: Leistung des Wärmeerzeugers

Beitrag von heizerhermann » 2015-03-02 09:22:07

Hallo dirlog,
gute Frage;ich habe bisher immer, wenn verfügbar durch Auswahl der genauen Gerätebezeichnung(auswahl aus Katalog ankreuzen und auswählen) automatisch die Nennleistung des installierten Geräts eingegeben in der Annahme, daß dann die tatsächlichen Strahlungs- und Stillstandsverluste durch Überdimensionierung vom Programm ermittelt werden- diese können auch meist niedriger ausfallen und somit einen besseren Gesamtwirkungsgrad erheben als die in der DIN hinterlegten Mindestwerte. Den installierten Gerätetyp nicht auszuwählen, wäre m.E. falsch!
MfG heiozerhermann

dirlog
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Re: Leistung des Wärmeerzeugers

Beitrag von dirlog » 2015-03-04 22:20:07

Hallo vielen Dank für die Antwort, zwischenzeitlich habe ich eine weitere erhalten,
Bei Berechnungen nach DIN V 4701-10 ist für die Leistung eines
> Heizkessels die Nenn-Wärmeleistung Qn anzusetzen.
>
> Die Nennleistung ist die vom Hersteller angegebene max. zulässige
> Wärmeleistung des Heizkessels im Dauerbetrieb. Ist ein Heizkessel für
> einen Nennwärmeleistungsbereich eingerichtet, so ist die
> Nennwärmeleistung die fest eingestellte und auf einem Zusatzschild
> angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung; ansonsten gilt als
> Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs.
>
> Sind entsprechende Produktkennwerte nicht bekannt, können die in DIN V
>
> 4701-10 festgelegten Standardwerte angesetzt werden. Die
> Kessel-Nennwärmeleistung Qn wird dabei in Abhängigkeit von der
> Gebäude-Nutzfläche AN ermittelt (Qn = 0,42 An0,7 nach Gleichung
> 5.1.4-24 und 5.3.4.2-14).

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