Heizkörper in unbeheiztem Treppenhaus und Leitungsdämmung

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GWeberJ
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Heizkörper in unbeheiztem Treppenhaus und Leitungsdämmung

Beitrag von GWeberJ » 2015-04-10 11:56:00

Hallo zusammen,

ich habe das Gefühl, dass mein Bauträger jeden Tag etwas anderes erzählt. Daher suche ich hier nach gutem Rat.

1) Bei einem kürzlich fertiggestellten MFH ist im Treppenhaus im Kellergeschoss ein kleiner Heizkörper angebracht. Alles spricht dafür, dass dieser nachträglich/ungeplant eingebaut wurde. Die Zuleitung ist Aufputz und unisoliert, ebenso der Wandurchbruch ohne typische Mineralwollerohrschale ausgeführt.

Frage: Auch wenn der Heizkörper sicherlich nie und nimmer ausreicht, das Treppenhau sinnvoll zu beheizen, wertet allein sein Vorhandensein das ganze Treooenhaus nicht zum "beheizten Raum" auf, den man mit 19° im Energieausweis berücksichtigen müsste?

2) Im Kellergeschoss, das mit Ausnahme des Miniheizkörpers im Treppenhaus über keine Heizkörper verfügt, gibt es den Heizungsraum. Man sagte mir, das sei ja trotzdem ein "warmer Raum", also wäre allenfalls eine 50% ENEV Dämmung der Leitungen notwendig. Leuchtet mir nicht ein. "Warm" ist der Raum ja nur aufgrund von Verlusten der Heizungsanlage. Diese möglichst auf null zu bringen ist doch der Sinn der ENEV, oder?

Frage: Müssen die Leitungen dort nach 100% oder 50% ENEV gedämmt werden?

3) Es führen Heizungs- und Warmwasserleitungen durch die Tiefgarage. Ist eine kleine TG mit nur 8 Stellplätzen, die auch nur zu ca. 3/4 der Höhe unter der Erde liegt. Es gibt verschiedenen Luftdurchlässe, unter anderem ist das Einfahrtstor "löchrig", so dass es effektiv einen freien Querschnitt von gut 3 m2 hat. Diese 3m2 Öffnung liegt nur gut 8 m von den Rohrleitungen entfernt. Diese sind mit irgendwas zwischen 50% und 100% ENEV gedämmt.

Frage: Müssten es nicht 200% sein, wenn die Garage "frei belüftet" wird?

Herzlichen Dank schon mal für alle Antworten!

energy-conseil
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Re: Heizkörper in unbeheiztem Treppenhaus und Leitungsdämmun

Beitrag von energy-conseil » 2015-05-03 09:31:13

Hallo,
1) dort wo ein Heizkörper steht, ist auch der Raum beheizt. Wenn Sie für KfW bilanzieren, dann befindet sich der Raum (Lichthöhe spielt keine Rolle) immer innerhalb der thermischen Hülle . Für BAFA, ist das anders. BAFA sagt, Sie müssen sehen, ob der Raum geeignet zum Wohnen ist und dann können Sie entscheiden ob dies innerhalb oder ausserhalb der themischen Hülle zu betrachten ist. Ob der Heizkörper nachträglich gebaut wurde oder nicht spielt keine Rolle. Er ist da, dann beheizt, auch wenn er nie benutzt wird.

Das Treppenhaus in einem MFH werde ich immer als indirekt beheizt nehmen (innerhalb der thermischen Hülle), auch wenn kein Heizkörper vorhanden ist.

2) Heizraum(ohne Heizkörper) im Keller wird ausserhalb der thermischen Hülle betrachtet, wenn der Keller unbeheizt ist. Dämmung der Leitung nach EnEV, mind. 100% oder besser.

3) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
http://www.enev-online.com/enev_2014_vo ... aturen.htm

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