Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

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energy-conseil
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Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

Beitrag von energy-conseil » 2015-06-12 12:21:57

Hallo Kollege,
ich nehme an ihr habt auch mit Fenstererneuerung als Einzelmaßnahme zu tun. Die KfW verlangt für einen Kredit bzw. Zuschuss , dass der U-Wert der Fenster kleiner als der U-Wert der Wand sein muss. Ich bekomme immer wieder Anfragen in dieser Richtung – Fensteraustausch ohne Dämmung der Fassade. Da ich weiß, dass ohne Dämmung der AW das Risiko, dass Schimmelbildung stattfindet groß ist, lehne ich immer ab, solche Maßnahmen durchzuführen. Ich möchte gern wissen, wie Sie mit dieser Maßnahme (Fensteraustausch ohne Fassaden zu dämmen) umgehen. Stellen Sie einen Kreditantrag, ja oder nein?
Vielen Dank für die Antwort.

Petros
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Re: Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

Beitrag von Petros » 2015-06-12 15:32:23

Hier geben (wie meist) die technischen FAQ Hilfestellung:
7.02 U-Wert von Außenwänden bei Austausch von Fenstern
Mit der Mindestanforderung bei Erneuerung von Fenstern, dass der U-Wert der Außenwand und/oder des Daches kleiner sein muss als der UW-Wert der neuen Fenster, soll das Risiko des Tauwasserausfalls im Bereich der Außenwände bzw. des Daches weitestgehend und pauschal ausgeschlossen werden.
Im Einzelfall darf diese Mindestanforderung jedoch auch gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasserbildung weitestgehend ausgeschlossen wird. Die Einhaltung der Mindestanforderungen mit gleichwertigen Maßnahmen muss dabei nachweislich dokumentiert werden können.
Gleichwertige Maßnahmen stellen dabei die feuchtetechnische Untersuchung und entsprechende Sanierung der Wärmebrücke am Fensteranschluss dar, wie auch der Wärmebrücken an kritischen Bauteilanschlüssen im jeweiligen Raum (z. B. Sockel- und Deckenanschlüsse, Raumaußenecken, u. a.), sowie das Prüfen eines ausreichenden Luftwechsels zur Feststellung und ggf. Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Luftwechsels.
(siehe auch FAQ Nummer 4.11 "Wärmebrücken, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz" und FAQ Nummer 8.01 "Lüftungskonzept")
Auch im Regelfall des kleineren U-Werts der Außenwand sollte auf ggf. vorhandene, sonstige Risiken (z. B. aus Wärmebrücken, Heizkörpernischen, u. a.) entsprechend geachtet werden.
Die Mindestanforderung bei Erneuerung von Fenstern gilt auch im Fall der Erneuerung von Hauseingangstüren. Hier muss der U-Wert der Außenwand kleiner sein als der UD-Wert der neuen Hauseingangstüre. Die Mindestanforderung kann dabei ebenso durch entsprechende Ersatzmaßnahmen gleichwertig erfüllt werden.

energy-conseil
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Re: Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

Beitrag von energy-conseil » 2015-06-12 18:49:41

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Zuletzt geändert von energy-conseil am 2015-06-16 19:26:30, insgesamt 1-mal geändert.

energy-conseil
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Re: Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

Beitrag von energy-conseil » 2015-06-16 19:25:36

vielen Dank. Dieser Text ist mir bekannt, aber ich möchte gern wissen, was man in der Praxis tun kann.
Bsp. reicht es wenn ich nur:
- die Fensterleibung von innen dämme,
- evtl. die Heizkörpernischen (wenn vorhanden) dämme

Sockel- und Deckenanschlüsse, Raumaußenecken finde ich schwierig durchzuführen, wenn die Fassade nicht gedämmt wird, oder? Auch optisch gesehen....

Prüfen eines ausreichenden Luftwechsels zur Feststellung und ggf. Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines ausreichenden Luftwechsels?

Theorie: Vergleich der zwei bekannten Formeln.... aber in der Praxis.

Daher wenn möglich, möchte ich gern Ihre Erfahrung hierzu hören.
Nochmals Vielen Dank.

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jStephen
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Re: Fensteraustausch als Einzelmaßnahme - KfW

Beitrag von jStephen » 2015-07-02 01:57:32

Das mache ich, wenn der Kunde tatsächlich auf eine Außenwanddämmung verzichten möchte, im Rahmen einer Isothermenberechnung. Das ist aufwendig, kostet Geld, aber wird manchmal dennoch seitens der Kunden beauftragt.
You only live once....

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