Nachrüsten von obersten Geschossdecken
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Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Hallo, ich bitte um Hilfe:
Mein Kunde möchte grundsätzlich den Dachboden nicht dämmen, daher fragt mir die Sachlage zu prüfen, dann möchte er von mir eine entsprechende Bescheinigung .
Es handelt sich um einem MFH, Baujahr 1900. Laut dena-Bauteiltypologie U-Wert = 1W/m².K. (Oberste Geschoßdecke aus Holzkonstruktion bis 1918).
Laut EnEV 2013: Bis Ende 2015 müssen alle obersten Geschossdecken nachträglich zu dämmen, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (R<0,9 m²K/W) nach DIN 4108-2 erfüllen. Entspricht einem U-Wert von 0,91 W/(m²K).
Laut DIBT-15, Staffel: kann man bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen und massiven Geschossdecke ab 1969 grundsätzlich davon ausgehen, dass der Mindestwärmeschutz eingehalten ist.
Frage: Kann ich darauf verweisen, dass aufgrund dieser Auslegung (DIBT-15.Staffel), dass mein Kunde von Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke befreit ist?
Wie werden Sie umgehen? Wie gesagt, ziel ist es eine Befereiung zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus
Mein Kunde möchte grundsätzlich den Dachboden nicht dämmen, daher fragt mir die Sachlage zu prüfen, dann möchte er von mir eine entsprechende Bescheinigung .
Es handelt sich um einem MFH, Baujahr 1900. Laut dena-Bauteiltypologie U-Wert = 1W/m².K. (Oberste Geschoßdecke aus Holzkonstruktion bis 1918).
Laut EnEV 2013: Bis Ende 2015 müssen alle obersten Geschossdecken nachträglich zu dämmen, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (R<0,9 m²K/W) nach DIN 4108-2 erfüllen. Entspricht einem U-Wert von 0,91 W/(m²K).
Laut DIBT-15, Staffel: kann man bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen und massiven Geschossdecke ab 1969 grundsätzlich davon ausgehen, dass der Mindestwärmeschutz eingehalten ist.
Frage: Kann ich darauf verweisen, dass aufgrund dieser Auslegung (DIBT-15.Staffel), dass mein Kunde von Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke befreit ist?
Wie werden Sie umgehen? Wie gesagt, ziel ist es eine Befereiung zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus
Re: Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Hallo energy-conseil,
schriftliche Stellungnahmen zu diesem Thema habe ich so formuliert, wie Sie es darstellen.
1. Der U-Wert der Typologie, der eine nachträgliche Dämmung erfordert;
2. die DIBt-Auslegung, die keine nachträgliche Dämmung erfordert. Diese Regelung ist weiterhin gültig.
Sie müssen sich ja in Ihrer Stellungnahme nicht zwangsläufig festlegen, sondern nur auf die allgemein anerkannte Betrachtungsweise verweisen.
schriftliche Stellungnahmen zu diesem Thema habe ich so formuliert, wie Sie es darstellen.
1. Der U-Wert der Typologie, der eine nachträgliche Dämmung erfordert;
2. die DIBt-Auslegung, die keine nachträgliche Dämmung erfordert. Diese Regelung ist weiterhin gültig.
Sie müssen sich ja in Ihrer Stellungnahme nicht zwangsläufig festlegen, sondern nur auf die allgemein anerkannte Betrachtungsweise verweisen.
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Re: Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Vielen Dank.
Ich habe mein Kurz Bericht ebenfalls in dieser Richtung orientiert.
Ich habe mein Kurz Bericht ebenfalls in dieser Richtung orientiert.
Re: Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Kann man sich in vielen Fällen nicht auch auf "wirtschaftlicher Härtefall" berufen?
Re: Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Hallo dionysos,
das denke ich nicht; in der Regel ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis recht gut.
das denke ich nicht; in der Regel ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis recht gut.
Re: Nachrüsten von obersten Geschossdecken
Stimmt auch wiederPAUL hat geschrieben:Hallo dionysos,
das denke ich nicht; in der Regel ist hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis recht gut.