Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

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daxator
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Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von daxator » 2010-02-24 22:15:06

Hallo,

der Nachweis für den Dachgeschoßausbau bei bisher nicht beheizten Dachräumen und Nutzflächenerweiterung über 50 m²,
ist ja nun mit der EnEV 2009 etwas "komplizierter" geworden.
Die Regelung, daß die neu dazukommende Hüllfläche also Dachflächen Giebelflächen und Dachfenster ein Ht von 76% des Ht
für vergleichbare Neubauten einhalten müssen, und die Anlagentechnik unberücksichtigt bleiben darf, ist ja mit der EnEV 2009 abgeschafft worden.
Jetzt gilt uneingeschränkt die Anforderung Neubauniveau. EnEV §9 Absatz 5 :

(5) Ist in Fällen des Absatzes 4 die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält. ( Also Ht <= 0,65 ( Anlage 1 Tab.2 Spalte 4 ) und Qp Referenzgebäude)

Wenn man nun mal ein Beispiel rechnet, stellt sich heraus, daß Ht für sich nicht das große Problem ist, Qp aber schon und somit auch wieder Ht.
Bei einer vorhandenen modernen Gas-Brennwertheizung ohne Solar für das Gesamtgebäude, muß der Ht Wert des Dachgeschosses schon bei unter 0,22 liegen, um die EnEV Anforderung für Qp zu erfüllen. Und das im Bestand, bei durchschnittlichen Sparrenhöhen von 12-14 cm !

Das kann ja eigentlich Sinn der EneV sein, Dachausbauten derart zu erschweren.
Gibt es ähnliche Fälle, oder Meinungen zum Thema ?

Gruß Dax

wst-wagner
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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von wst-wagner » 2010-02-26 17:46:33

Hallo Dax,

ja, ich sehe das genauso. Habe mich auch schon mit diesem Thema befasst.
Ich bin ja in den meisten Fällen gezwungen, mit einer schon veralterten Anlagentechnik zu rechnen.
Damit aber Qp für Neubauniveau zu erfüllen,ist mehr wie schwer, und kann doch nicht der Sinn der Sache sein.
Wie du schon sagtest, Sparrenstärken von 14-16cm, da kann man die Innendämmung des Daches ja schon fast vergessen.
Da muß man nach innen aufdoppeln, und dadurch geht wieder Wohnraum verloren.
Wer denkt sich solche Sachen aus?.

Gruß
W.Wagner

Elke Duda
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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von Elke Duda » 2010-03-03 11:30:16

Hallo,
die Frage beschäftigt mich ebenso. Habe ich das richtig verstanden: Neubauniveau gilt nur für das Dach, d.h. ich berechne auch nur das Dach und dann wäre in ihrem Fall U < 0,22 für das Dach + BWT als Anlage ausreichend?
In anderen Fällen, z.B. bei MFH GRünderzeit mit Dachausbau in der Größe eines EFH reicht das nicht, da wird dann sogar eine Solaranlage erforderlich! Wer baut dann noch ein Dach aus? Kann man hier ggf. Antrag auf Unwirtschaftlichkeit stellen?
Gruß, E.D.
E. Duda, Architektin/Gebäudeenergieberaterin

daxator
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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von daxator » 2010-03-03 13:17:14

Hallo,

ja so ist es, Neubauniveau, weil über 50 m²,
nur für das Dach, also Dachflächen incl. Fenster, Giebelflächen.
mit dem dazugehörigen Volumen.
Der Boden gehört nicht zur Hüllfläche, da gegen beheizt grenzend. ( meißt ist das jedenfalls so)
In meinem Fall würde Ht 0,22 reichen, es gibt aber zahlreiche Fälle, wo es nicht reicht.
Und dann wäre tastächlich die Heiztechnik nachzurüsten. Irrsinn hoch 3, finde ich.
Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit bleibt somit der einzige Ausweg.
Ich habe das Problem auch an die DENA herangetragen, jedoch bisher keine Antwort.
In der Begründung zur EnEV steht, alle Festlegungen im Bestand sind durch Gutachten abgesichert,
welche die Wirtschaftlichkeit bestätigen. Das scheint mir in diesem Fall jedoch versäumt worden zu sein.

Gruß Dax

wst-wagner
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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von wst-wagner » 2010-03-05 21:58:36

Hallo nochmal,

nach §9 absatz 5 müßen die betroffenen Außenbauteile Neubauniveau entsprechen. Nun bei der Dachdämmung ist dies wahrscheinlich nicht das große Problem, aber wie sieht es mit den Giebelwänden aus. Müßte man nicht ein WDVS anbringen, und dies nur am Giebel !, und wie sieht es dann mit der 10% Regelung aus ?.
Oder greift man hier auf die doch nicht so beliebte Innendämmung zurück?

Gruß
W.Wagner

daxator
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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von daxator » 2010-03-06 10:16:45

Hallo W. Wagner,

nicht die Bauteile müssen Neubauniveau haben, sondern das gesamte Dachgeschoß.
Wenn die Giebel dazu gedämmt werden müssen, dann hat das nichts mit der 10% Regel zu tun.

Gruß Dax

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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von douknow » 2010-03-08 11:12:40

Hallo Zusammen,

§9, Abs. 4 + 5 ist Thema der neuesten Auslegungsstaffel von der Projektgruppe EnEV aus Berlin.
Damit wird die Nachweisführung wesentlich vereinfacht.

http://www.dibt.de/de/aktuelles_energie ... dnung.html

Gruß
Frank Ditz

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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von daxator » 2010-03-08 16:32:48

Hallo,
habe es gerade mal studiert. Also von Vereinfachnung würde ich da nicht sprechen.
Der Nachweis wird zwar leichter zu erreichen sein, ist aber komplizierter zu führen.
Jetzt sind nämlich Eingriffe in das Referenzgebäude erforderlich, die vom Anwender gar nicht vorgenommen werden können.
Außer über die Krücke Variante mit Referenzausführung und Ändern der "Referenzausführung" per Hand.
Beim Nachweis muß dann alles per Hand korrigiert werden.
Das ist eine völlig neue "Qualität" weil hier nämlich direkt in den Verordnungstext eingegriffen wird.
Von der Anpassung des Referenzgebäudes ist in der EnEV keine Rede.
Als Auslegung kann man das eigentlich garnicht durchgehen lassen, das ist in meinen Augen eine Änderung.
Stellt sich die Frage der Legitimation.
Großer Murks und wieder neue Arbeit für die Programmanbieter.

Gruß Dax

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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von douknow » 2010-03-12 15:06:54

Hallo dax,

Fakt ist dass sich der Verordnungsgeber bei der Novellierung um den §9, Abs. 4 + 5 keine wirklichen Gedanken gemacht hat. Und es ist auch richtig, dass die Softwareindustrie wieder gefordert ist (und sie wird auch reagieren - laut Tenor der Gütegemeinschaft und des BBSR).

Die Grundsatzproblematik, dass bei bestehender Haustechnik Qp in aller Regel nicht eingehalten wird (schon wegen der Verschärfungen bei der Referenztechnik) ist erkannt worden. Da bei Erweiterungsausführung = Referenzausführung alle geforderten Nachweise der Gebäudehülle und des Jahresprimärenergiebedarfs automatisch erfüllt sind, sind alle Nachweise, mit Verweis auf die neueste Auslegung der Fachkommission, ebenfalls erfüllt, wenn alle Außenbauteile der Referenzausführung entsprechen und als Referenztechnik die bestehende Technik zu berücksichtigen ist.

Dieser Tatsachbestand entbehrt in meinen Augen eigentlich auch die komplexe Berechnung der Erweiterungs- bzw. Ausbaufläche. Sprich mit einem Bauteilnachweis, welcher sich an der Tabelle 1, Anlage 1 bzw. 2 orientiert, und dem Verweis auf die Auslegung ist der Nachweis erbracht (auch ohne Software).

Da ohnehin kein Energieausweis für den neuen Gebäudeteil ausgestellt wird, benötigt es keine EDV-Ergebnisse. Sollte über den öffentlich-rechtlichen Nachweis hinaus ein Energieausweis benötigt werden (wegen Verkauf, Verpachtung, Vermietung), dann wird dieser doch auf freiwilliger Basis für das gesamte Gebäude erstellt werden und ist somit an keinerlei Anforderungsniveau mehr gekoppelt.

Für mich persönlich ist die Auslegung eine deutliche Vereinfachung.

Gruß
Frank Ditz

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Re: Dachgeschossausbau nach EnEV 2009 > 50 m²Nutzfläche

Beitrag von daxator » 2010-03-13 10:16:15

Hallo,

sehe ich auch so,

aber der Nachweis ist trotzdem mit Qp zu führen, eben weil es nicht so formuliert ist, daß der Bauteilnachweis reicht.
(Er würde natürlich reichen, da hast Du völlig recht.)
Oft ist es aber nicht möglich, Referenzausführung für die neuen Bauteile zu verwenden.
Der Wert Ht von 0,65 für Erweiterungen ist ja durch die Auslegung nicht ungültig geworden, aber nur für Gebäude mit extrem schlechter Haustechnik relevant.

Gruß Dax

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