Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

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alex_eb
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Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von alex_eb » 2010-06-14 09:44:05

Hallo Gemeinde,
ich habe folgendes Problem. Wie betrachte und rechne ich einen kompletten Dachgeschossausbau.
Im jetzigen Zustand hat das Haus 2 Vollgeschosse (EG und 1.St.) und ein Dachgeschoss+ unbeheizten Speicher. Das Haus soll umgebaut werden zu eine Wohnhaus mit 3 Vollgeschossen und einen Dachspeicher der unbeheizt ist. Beim Umbau wird die Decke vom 1. zum 2. Obergeschoss neu gemacht, mit einer Stahlbetondecke+ Dämmung+Estrich.
Der Bauherr will Gebäude im jetzigen Zustand belassen und keinen Vollwärmeschutz anbringen. Es soll nur das neue Geschoss und das Dach neu gebaut werden. Zudem bekommt das Gebäude eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung.
Nun meine Frage, was muss da rechnen damit das Gebäude einen Energieausweis bekommt. Betrachte ich nur den Neubau? Oder muss dabei das ganze Gebäude betrachtet werden? Was ist da zu führen, Bauteilnachweis etc.????? Wie sie es mit einer Kredit der KFW in diesem Fall aus.
Wie kann man das am besten rechnen???
Ich hoffe man kann mir schnell helfen.
Danke Alex

douknow
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von douknow » 2010-06-14 10:27:10

Hallo Alex,

in deinem Fall sind zwei Dinge zu differnzieren:

1.) im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist ein öffentlich-rechtlicher Nachweis zu erbringen. In deinem Fall bedeutet dies einen Nachweis für das Dachgeschoss mit Speicher unter Erreichung des Neubauniveaus für Qp und Ht. (EnEV §9, Abs. 5)
2.) um einen Energieausweis auszustellen, ist hingegen das gesamte Gebäude zu bewerten, wobei es dann kein Anforderungsniveau an die Ergebnisse gibt.

Wie für den öffentlich-rechtlichen Nachweis zu verfahren ist, wurde kürzlich von der Fachkommission 'EnEV' ausgelegt.
Nachzulesen unter: http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel12.pdf

Die KfW bietet für den Dachausbau und Heizungstausch das Programm 152 - Energieeffizient sanieren an.
Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/B ... /index.jsp

Gruß
Frank Ditz

alex_eb
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von alex_eb » 2010-06-14 12:08:45

Danke für die schnelle Antwort.
Also wenn ich das richtig verstehe, sind nur das neue Geschoss und das Dach zu berechnen.
Für dieses BV besteht bereits eine Baugenehmigung und da die Zeit drängt, zwecks Baubeginn und Kreditantragsstellung wird nun der Energieausweis benötigt.
Was ich aber nicht verstehe wie man nur das neue Geschoss berechnen kann. Es wird doch sozusagen nur aufgesetzt. Das neue Geschoss soll ja laut ENEV die Bauteilvorgaben einhalten.
Und wenn ich jetzt das ganze Haus rechne so wie es jetzt ist + dem neuen Geschoss, wie soll dann der Wert erreicht werden.
Der Bauherr will seine Heizanlage die ca. 5-7Jahre alt ist drin behalten und nur mit Solar erweitern.
Also was ich nicht verstehe wie
"1.) im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist ein öffentlich-rechtlicher Nachweis zu erbringen. In deinem Fall bedeutet dies einen Nachweis für das Dachgeschoss mit Speicher unter Erreichung des Neubauniveaus für Qp und Ht. (EnEV §9, Abs. 5)"
berechet werden soll.
Gruß Alex

douknow
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von douknow » 2010-06-15 09:57:32

Hallo Alex,

da eine Baugenehmigung existiert, ist demzufolge auch ein Bauantrag gestellt worden.
In vielen Bundesländern wird die Baugenehmigung erteilt mit dem Hinweis, dass vor dem Baubeginn ein Wärmeschutznachweis vorzulegen ist.
Ich schließe aus deiner Frage, das dies auch in deinem Falle so ist, da vor Baubeginn noch was vorzulegen ist.

Unklar ist für mich, was das Bauamt will.
Deine Maßnahme ist ganz klar ein Umbau bzw. Erweiterung nach EnEV §9. Dafür kann ein Wärmeschutznachweis geführt werden. Es läßt sich aber kein Energieausweis erstellen, da die Berechnung nur das Ausbauvolumen und die Ausbauhüllfläche, sowie die bestehende Heizung mit Nachrüstung umfasst.

Falls das Bauamt wirklich einen Energieausweis verlangt, solltest du dem Sachbearbeiter mitteilen, das für den Dachgeschossausbau kein Energieausweis nach EnEV erstellt werden kann und das ein Energieausweis grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Maßnahme ausgestellt wird.

Wird auf einen Energieausweis bestanden, ist dafür das komplette Gebäude einzugeben. Ein Referenzwert ist dann nicht einzuhalten.

Gruß
Frank Ditz

alex_eb
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von alex_eb » 2010-06-15 12:25:37

Danke für Deine Antwort, Douknow,


Der Bauherr möchte einen Nachweis nach ENEV damit er den Kredit beantragen kann.
Nun wieß ich nicht was zum beantragen des Kredites nötig ist, nur der ENEV-Nachweis oder ein Energieausweis??

Das Gebäude mit HL-Ziegeln ausgeschrieben, die den verlangten U-Wert nicht erreichen, außer man dämmt.
Nun habe ich Ziegel mit Perlit-Dämmung gefunden, die einen U-Wert von 0,21 W(m/K), verputzt, haben. Mit den Ziegel wird es doch möglich sein für den neuen Gebäudeteil die ENEV zu erfüllen?
Nach welchem Berechnungsverfahren soll in diesem Fall gerechnet werden, DIN 18599 oder 4108??
Wärmeschutznachweis bedeutet, das ich die ENEV-Vorgaben einhalten muss? Muss man dabei nur die beheizte Hüllfläche rechnen, dazu gehört ja das Dach nicht, unbeheitzt oder den Neubau mit Dach??

Eine Aussage eines Kollegen: "Es muss für den neuen Gebäudeteil ein kompletter Nachweis (Qr und h't und EEWärmeG) erstellt werden. Dabei soll die Grundfläche, sprich Fußboden zum 1.OG adibat sein. Für die Anlage soll es eventuell einen schlechten Anlagenwert geben, wegen Überdimensionierung. Da sollte man die Heizlast aufteilen und nur die Heizlast für den Neubauteil ansetzen."
Wie soll man die Heizlast aufteilen?? Dazu muss man doch den Bestand komplett rechnen, um das dann dur 3 zu teilen. Was dann auch keinen richtigen Sinn ergibt, weil der Neubau ja viel weniger Energie benötigt.

Gruß
Alex

douknow
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von douknow » 2010-06-21 09:09:16

Hallo Alex,

so wie ich das sehe, ist folgendes zu tun:

Nachweis nur für das neue Obergeschoss (Hüllfläche, beheiztes Volumen - gemäß EnEV §9, Absatz 5).
Qp und HT müssen Neubauniveau erreichen. Der Fußboden gehört nicht zur Hüllfläche. Gebäudeabschluß nach oben ist das unbeheizte Dachgeschoss.
Nach der Auslegung des Dibt ist bei An- und Umbauten die Referenz-Heizungsanlage = der Bestandsanlage zu setzen. Die Softwareanbieter lassen bis dato jedoch keine Veränderungen der Referenzausrüstung zu. Demzufolge sollte mit Hinweis auf den Missstand in deinem Nachweis als Bestandsanlage die Referenzanlage nach Anlage 1 eingegeben werden. Damit ist die Erfüllung von Qp kein wirkliches Problem mehr, vorausgesetzt die Bauteil-U-Werte sind besser als die Referenz-U-Werte. Wenn du die Bauteile so festlegst, das sie den Referenzwerten entsprechen, wird damit auch HT erfüllt werden.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, würde ich ein Telefonat vorschlagen.
Schick mir bei Bedarf deine Rufnummer per PM (persönliche Mail) übers Forum.

Gruß
Frank Ditz

daxator
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Re: Dachgeschossumbau im Bestand >50m²

Beitrag von daxator » 2010-06-23 17:44:07

Hallo,

Variante mit Referenzausführung anlegen. Gibt es extra Button
Heiztechnik Bestand eintragen. ( In die Variante Referenztechnik)
Vergleich IST mit Variante Referenz
Nachweis muß dann mit Hand (Word Export) geschrieben werden bis Hottgenroth mal soweit ist....

Gruß Dax

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