Hallo,
für ein öffentliches Nicht-Wohngebäude liegt ein Verbrauchsausweis vor. Jetzt soll ein Teil der Wände und Fenster wärmetechnisch verbessert werden.
Muß ein neuer Ausweis ausgesetellt werden?
Grund der Frage: Nach §16 Abs 1. der EneV ist die Ausstellung eines Ausweises nur gefordert, wenn auch eine Berechnung nach §9 Abs. 2 für das gesamte Gebäude durchgeführt wird.
§9 Abs. 2 verweist nur auf die vereinfachte Grundlagenermittlung für die Berechnung nach §9 Abs. 1 (Berechnung HT' bzw. Qp). Nach §9 Abs. 3 sind die Forderungen nach §9 Abs. 1 aber erfüllt, wenn die Bauteile dei Anforderungen nach Anlage 3 einhalten.
Die Folgerung ist also: Nur Bauteilnachweis -> keine Berechnung nach DIN 18599 -> kein neuer Ausweis.
Habe ich dabei etwas übersehen?
Mir ist klar, daß der Ausweis nach der Sanierung nicht mehr die reale Situation wiedergibt und vermutlich zu hohe Werte ausweist, müsste dem Bauherrn diese mögliche Alternative zu einer Berechnung nach 18599 aber zumindest aufzeigen.
Lobelt
Gültigkeit Energieausweis nach Teilsanierung
Moderatoren: Administrator, S.Energie