Bei dem Nichtwohngebäude welches ich eingebe, handelt es sich um ein 3- geschossiges Gebäude.
Das 3 Geschoss ist aber von den Außenmaßen kleiner als die anderen Beiden.
Beim Wohngebäude hätte ich jetzt einfach das Volumen geändert und die Hüllenflächen angepasst.
Beim Nichtwohngebäude kann ich das Bruttovolumen aber nicht selber ändern, sondern nur später das Nettovolumen, in dem ich bei der Zonierung
die Raumgrößen bestimme. Kann ich davon ausgehen, das Bruttovolumen ist nur überschlagen und das Volumen, mit dem ich später ja auch rechne ist das Nettovolumen?
Bin ich auf dem richtigen Weg, oder habe ich einen Denkfehler?
Leider habe ich zu meiner ersten Frage auch noch keine Antwort, bitte bitte helft mir...
