Ab wieviel Duschen gilt das Nutzungsproflil "Schule mit Dusche"?
Ich habe eine KITA mit 1 Dusche bei 4 Gruppen.
Der Sanitärraum mit Dusche ist für 2 Gruppenräume, die anderen haben direkt zugeordnete Sanitärräume ohne Dusche.
Kann hier jemand helfen?
Schule mit Duschen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Schule mit Duschen
Hallo Jürgen-S,
Die Entscheidung, ob eine Warmwasserzapfstelle in die Berechnung einfließt, hängt davon ab, wie viel Warmwasser genutzt wird. Die DIN 18599-8 sagt dazu sinngemäß "Beträgt der tägliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser weniger als 0,2 kWh je Person und Tag bzw. weniger als 0,2 kWh je Beschäftigte und Tag (entspricht etwa 5 l je Person und Tag bzw. 5 l je Beschäftigte und Tag bei einer Warmwassertemperatur von 45°C) darf der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser vernachlässigt werden. Dies ist z.B. der Fall bei Bürogebäuden oder Schulen mit einzelnen Trinkwarmwasser-Zapfstellen (Handwaschbecken, Teeküche, Getränkeausgabe, Putzraum)." Die Frage ist also zu stellen, ob die Dusche überhaupt genutzt wird.
Sollte eine entsprechende Nutzung der Dusche vorliegen, kann z.B. über die Anzahl der Personen und die Angabe des Warmwasserbedarfs pro Person pro Tag der gesamte Warmewasserbedarf abgeschätzt werden: Qw,b = qw,b * dmth * dnutz/365 * Menge [kWh/Monat] (DIN V 18599-10, Tab.6).
Ich hoffe, der Hinweis hat geholfen.
Die Entscheidung, ob eine Warmwasserzapfstelle in die Berechnung einfließt, hängt davon ab, wie viel Warmwasser genutzt wird. Die DIN 18599-8 sagt dazu sinngemäß "Beträgt der tägliche Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser weniger als 0,2 kWh je Person und Tag bzw. weniger als 0,2 kWh je Beschäftigte und Tag (entspricht etwa 5 l je Person und Tag bzw. 5 l je Beschäftigte und Tag bei einer Warmwassertemperatur von 45°C) darf der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser vernachlässigt werden. Dies ist z.B. der Fall bei Bürogebäuden oder Schulen mit einzelnen Trinkwarmwasser-Zapfstellen (Handwaschbecken, Teeküche, Getränkeausgabe, Putzraum)." Die Frage ist also zu stellen, ob die Dusche überhaupt genutzt wird.
Sollte eine entsprechende Nutzung der Dusche vorliegen, kann z.B. über die Anzahl der Personen und die Angabe des Warmwasserbedarfs pro Person pro Tag der gesamte Warmewasserbedarf abgeschätzt werden: Qw,b = qw,b * dmth * dnutz/365 * Menge [kWh/Monat] (DIN V 18599-10, Tab.6).
Ich hoffe, der Hinweis hat geholfen.
Re: Schule mit Duschen
Danke für die Antwort,
ich bin von der Warmwassernutzung im vereinfachten Verfahren ausgegangen.
es stellte mir einfach die Frage, ob eine Dusche reicht, um die entsprechende Nutzung "mit Duschen" verwenden zu müssen.
Sicher ist diese Dusche im wesentlichen für den Notfall vorgesehen und nicht für die regelmäßige Benutzung.
Ich werde die Nutzung "ohne Duschen" verwenden.
ich bin von der Warmwassernutzung im vereinfachten Verfahren ausgegangen.
es stellte mir einfach die Frage, ob eine Dusche reicht, um die entsprechende Nutzung "mit Duschen" verwenden zu müssen.
Sicher ist diese Dusche im wesentlichen für den Notfall vorgesehen und nicht für die regelmäßige Benutzung.
Ich werde die Nutzung "ohne Duschen" verwenden.
Schule mit Duschen, 1-Zonenmodell
Tja, wörlich ausgelegt heißt es Duschen und nicht Dusche !
Also. eine vorh. Dusche heißt Nutzung ohne Duschen, ist doch klaro, oder ?
Gruß Dax
Also. eine vorh. Dusche heißt Nutzung ohne Duschen, ist doch klaro, oder ?
Gruß Dax