Hallo zusammen!
Die EnEV bezieht sich ja nicht auf Gebäude unter 12°C.
Wie ist das jedoch,wenn konditionierte Nebenräume vorhanden sind?
Konkret: große Werkhalle, jedoch 10% Pausenräume, WC etc.
Gebäude <12°C mit beheizten Bereichen
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Gebäude <12°C mit beheizten Bereichen
Hallo,
ich würde behaupten, wenn die beheizten Räume nicht größer als 50 m² sind, entfällt ein Nachweis (§8 EnEV). Anlage 3 ist dann zu beachten (Mindestanforderung an U-Werte).
Gruß
Blank
ich würde behaupten, wenn die beheizten Räume nicht größer als 50 m² sind, entfällt ein Nachweis (§8 EnEV). Anlage 3 ist dann zu beachten (Mindestanforderung an U-Werte).
Gruß
Blank
Re: Gebäude <12°C mit beheizten Bereichen
Danke für die Antwort. Manchmal ist der Gesetzestext ja nicht eindeutig. Ging hier um eine Sanierung innerhalb eines Komplexes mit weiteren Gebäuden. Wir haben nun die Halle samt Nebenräumen aus dem Nachweis rausgenommen, da sie zwar in räumlichem Zusammenhang mit den anderen "normalen" Gebäuden steht (direkter Anbau, gleiche Liegenschaft und Eigentümer). Jedoch sind die Unterschiede überwiegend (autarke Versorgung, anderer Zugang, völlig unterschiedliche Nutzung und Ausstattung, keine gemeinsame Trennwand). Somit habe ich eigentlich genügend Argumente für einen getrennten Nachweis. Die Halle bekommt lediglich ein neues Dach -> Einzelteilnachweis für die konditionierten Bereiche
Restliche Gebäude werden kompl. saniert -> Nachweis EnEV +40%
Die Nebenräume der Halle hätten ansonsten den gesamten Wert runtergerissen, oder man hätte diese Räume aufwändig ertüchtigen müssen.
Restliche Gebäude werden kompl. saniert -> Nachweis EnEV +40%
Die Nebenräume der Halle hätten ansonsten den gesamten Wert runtergerissen, oder man hätte diese Räume aufwändig ertüchtigen müssen.