Hallo,
kann mir jemand bzgl. einer Systemgrenze bei einer Erweiterung eine Nichtwohngebäudes (Büro und Lager wird profilgleich angeschlossen) helfen?
Der Bestand ist Baujahr 1992 und soll nun in gleicher Art und Weise (Gebäudegeometrie) um genau dieselbe Größe erweitert werden.
Kann ich nun den Erweiterungsbau als Neubau separat rechnen und Zonieren oder muss hier das gesamte Gebäude inkl. Bestand berechnet werden?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Gruß
Erweiterung Nichtwohngebäude
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Erweiterung Nichtwohngebäude
Natürlich können Sie separat rechen.
Müssen Sie sogar, wenn nicht das Gesamtgebäude auf Neubauniveau getrimmt werden soll, denn für den Neubau gilt in jedem Fall auch Neubauniveau.
Müssen Sie sogar, wenn nicht das Gesamtgebäude auf Neubauniveau getrimmt werden soll, denn für den Neubau gilt in jedem Fall auch Neubauniveau.