Hallo zusammen,
wurde soeben damit konfrontiert, dass ein Kollege eine große Bodenplatte einer Industriehalle >5000 m² ohne Randdämmung ausgeführt hat (zur Freude des Bauträgers). Erstaunlicherweise weißt er einen U-Wert der Bodenplatte von 0,59 aus. Nach Erlangen der Details, stellte sich heraus, dass der Kollege eine trockene Kies, Splitt-Schicht von 1 m Dicke berücksichtigt hat.
Frage: Ist das möglich und erlaubt? Wäre mir völlig neu, dass man den Untergrund mitberücksichtigen darf.
Freue mich über Eure Meinung.
Gruß
Blank
Bodenplatte U-Wert-Ermittlung
Moderatoren: Administrator, S.Energie
Re: Bodenplatte U-Wert-Ermittlung
Die KfW schreibt in ihren technischen FAQ dazu:
Bei Berechnung des U-Werts für eine Bodenplatte
bleiben Schichten wie Schüttlagen
(Sauberkeitsschicht, Dränschicht, u. ä.) unterhalb der
Bodenplatte nach DIN 13370 unberücksichtigt. Diese
dürfen ebenso wie das darunterliegende Erdreich
nicht als wirksame Bauteilschichten angesetzt
werden.
Hinweis: Dämmschichten unterhalb der Bodenplatte
dürfen bei Berechnung des U-Wertes berücksichtigt
werden, sofern diese für die Anwendung als
Perimeterdämmung (PB) genormt sind oder sofern
eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ)
für die entsprechende Anwendung vorliegt.
Bei Berechnung des U-Werts für eine Bodenplatte
bleiben Schichten wie Schüttlagen
(Sauberkeitsschicht, Dränschicht, u. ä.) unterhalb der
Bodenplatte nach DIN 13370 unberücksichtigt. Diese
dürfen ebenso wie das darunterliegende Erdreich
nicht als wirksame Bauteilschichten angesetzt
werden.
Hinweis: Dämmschichten unterhalb der Bodenplatte
dürfen bei Berechnung des U-Wertes berücksichtigt
werden, sofern diese für die Anwendung als
Perimeterdämmung (PB) genormt sind oder sofern
eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ)
für die entsprechende Anwendung vorliegt.