Bei Heizölrechnungen mit Betankungsdatum fehlen am Ende des Dreijahreszeitraums zwei Wochen im März. Hinweis im E-Berater, daß der Vergleichszeitraum zu kurz ist.
E-Ausweis-Ausstellung ist möglich, jedoch mit Fußnoteninfo auf Seite 1 über den verwendeten Verbrauchszeitraum.
Kann eine Ausnahme toleriert werden, wenn Kunde Ausweis benötigt und frühere Rechnung nicht mehr verfügbar ist oder riskiert man als Aussteller dabei ein Bussgeld?
(drei Jahre = 156 Wochen, also zwei Wochen = 1,3 Prozent ergeben bei angenommenen 20 Prozent Verbrauchsabweichung im fehlenden Zeitraum
=1,3 % x 0,2 = 0,26 Prozent Fehler- das ist doch verschwindend gering und vertretbar- oder etwa nicht?
Gibt es irgendwo Angaben über Toleranzlimits beim Betrachtungszeitraum?
Vorab vielen Dank für Infos!
Verbrauchsausweis NIWo-Gebäude
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